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Thema: Amtsanmaßung

  1. #16
    Registriert seit
    25.01.2009
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also da sagt mir die FwDV 3 eindeutig was anderes.
    Es gibt 1 Zugführer und 2 Gruppenführer.
    Wo sollen denn in der Gruppe die 2 stellv. GF sitzen?
    Im MTW?
    wie wärs mitm Melder? Bei unserem GF-Lehrgang hats geheißen, dass man den de facto als Stellvertreter (miss-|ge-)brauchen kann, sofern er sonst nichts besseres zu tun hat - und die Entscheidung darüber, was wichtig ist und was nicht, obliegt ja ohnehin dem GF ;-) Nur muss man auch erstmal geeignetes Personal "übrig" haben.

  2. #17
    Registriert seit
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    *** Thread VERSCHOBEN ***
    Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" verschoben.

  3. #18
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Also da sagt mir die FwDV 3 eindeutig was anderes.
    Es gibt 1 Zugführer und 2 Gruppenführer.
    Wo sollen denn in der Gruppe die 2 stellv. GF sitzen?
    Im MTW?
    Ich glaube da reden wieder welche aneinander vorbei oder jemand kann die Funktionen nicht auseinanderhalten, nicht unbedingt du Alex22.

    Von den zwei stellv. LGF redet man wohl im sinne der Verwaltung der Gruppe und nicht im Einsatz. Im Einsatz ist das was du schreibst natürlich richtig.

    Wir haben bei uns in der Löschgruppe einen Löschgruppenführer und zwei Steellvertreter. Aber wenn von den drei auf einem Einsatz keiner da ist wird halt wer anders Gruppenführer. Der Dienstranghöchste, bzw. wenn da mehrere gleich sind der mit der meisten Erfahrung.
    Ist doch nicht so kompliziert.

    Gruß
    Reissdorf

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