Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?
Doch. Weil:
Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Im Einsatz gibt es die aber genauso wenig wie stellv. WF (die dann i.d.R. AL oder ZF sind/werden).
Wenn man es mit den Begrifflichkeiten genau nimmt, gibt es im Einsatz auch keinen WF, oder WL, oder Ortsbrandmeister o.ä. Dann sind die entsprechenden Leute auch mit Funktionen versehen. Wenn man jetzt irgendwo "stellv. Gruppenführer" im Ausbildungsbetrieb einsetzt, und das gleichzeitig im Einsatzfall beibehält, kann man auch Kassenwart, Getränkewart oder Frittenbudenanhängervermieter als Einsatzfunktionen nehmem. Die gibt es mancherorts als "wehrinterne Posten" auch.

Und der Hauptgrund meiner Frage: wenn sich jemand als "stellv. Gruppenführer" bezeichnet, auch im Einsatz als GF eingesetzt wird, dann aber nicht weiß, inwiefern sein Einsatz als Gruppenführer überhaupt zulässig ist, erlaube ich mir den Gedanken, wie der denn dann ausgebildet ist, um sich "stellv. Gruppenführer" zu nennen?!