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Thema: Amtsanmaßung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?
    Doch. Weil:
    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Im Einsatz gibt es die aber genauso wenig wie stellv. WF (die dann i.d.R. AL oder ZF sind/werden).
    Wenn man es mit den Begrifflichkeiten genau nimmt, gibt es im Einsatz auch keinen WF, oder WL, oder Ortsbrandmeister o.ä. Dann sind die entsprechenden Leute auch mit Funktionen versehen. Wenn man jetzt irgendwo "stellv. Gruppenführer" im Ausbildungsbetrieb einsetzt, und das gleichzeitig im Einsatzfall beibehält, kann man auch Kassenwart, Getränkewart oder Frittenbudenanhängervermieter als Einsatzfunktionen nehmem. Die gibt es mancherorts als "wehrinterne Posten" auch.

    Und der Hauptgrund meiner Frage: wenn sich jemand als "stellv. Gruppenführer" bezeichnet, auch im Einsatz als GF eingesetzt wird, dann aber nicht weiß, inwiefern sein Einsatz als Gruppenführer überhaupt zulässig ist, erlaube ich mir den Gedanken, wie der denn dann ausgebildet ist, um sich "stellv. Gruppenführer" zu nennen?!

  2. #2
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    696
    bei uns gibts auch mal über Tag das 5 Truppführer zusammen ausrücken, bei uns ist das so der mit der lägste erfahrung hat die einsatz leitung und ist somit auch gruppen führer bis dan eine höherer die sache übernimmt ... ist halt so wen kein GF da ist können wir keinen zaubern ^^ :-)
    Gruß MasterOfFire

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