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Thema: Kusel: Interner Streit führt zur Pflichtfeuerwehrbildung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Formloser, schriftlicher Antrag und etwas später ist die Kohle auf dem Konto, mache ich regelmäßig, wenn ich mit dem Privat-PKW zu Lehrgängen o. ä. fahre. Für Fahrten zu Diensten und Einsätzen ginge das auch (weil im FSHG so vorgesehen), aber irgendwie ist mir das dann doch zu blöd. Aber prinzipiell könnte ich mir jede Fahrt zum Feuerwehrhaus erstatten lassen und deswegen gibt es auch keine Steuererleichterung dafür: Man kann sich anderweitig Ersatz verschaffen.
    Schön das es bei euch geht.
    Bei uns in Bayern geht das leider nicht.
    Und ich würde jeden Kilometer verlangen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Hmm?

    Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
    ...
    (5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
    1. notwendige Auslagen zu erstatten ...
    Das ist so ziemlich wörtlich das Gleiche, was auch im FSHG steht.

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