Hmm?
Das ist so ziemlich wörtlich das Gleiche, was auch im FSHG steht.Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
...
(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden
1. notwendige Auslagen zu erstatten ...
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Aufgrund wohl neuer Erkenntnisse wird dieses Thema - unter Vorbehalt - wieder geöffnet.
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Erkenntnisse kann man eher als Entwicklungen bezeichnen:
Der Streit ist von der Kuseler Einheit aus inzwischen auf die Nachbarwehren der Verbandsgemeinde ausgewachsen:
http://www.feuerwehr-herchweiler.de/
http://www.feuerwehr-konken.de/
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)