hm also ich bin auch stelv. gruppenführer und gleichzeitig nur ubm, und es gibt einsätze wo ich alleine als gruppenführer dabei bin. Allerdings nur WIK, UMGEBAU etc. (wenn der zug sich aufteilt). Klappt eigentlich ganz gut, die frage ist halt nur wie weit ist es zulässig? ist es für eine übergangsfrist ok? ich denk eigentlich nicht. aber muss ja eigentlich auch der zugführer der diese befielt verantworten..




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