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Thema: Star of life

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also laut Homepage des BKS (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.), welcher sich den "Star of Life" (oder wie die ihn nennen den "BKS-Stern") hat als MArkenzeichen schützen lassen, ist der SoL in allen Farben in Deutschland geschützt.

    Wobei ich auf der Seite die androhung von juristischen schritten von kraß finde.

    Hier der Link: http://www.bks-rettungsdienst.de/Den...tern.12.0.html

  2. #2
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    Als juristischer Laie:
    Geschützt ist er eben nur mit der Äsculapschlange und ohne Schlange ist das was anderes.

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