Man muss beim Roten Kreuz unterscheiden zwischen dem Markenzeichen (Rund-, Kompakt- und Langlogo; in Verbindung mit dem Schriftzug "Deutsches Rotes Kreuz") und dem durch die Genfer Konvention geschützen Schutzzeichen mit dem Roten Kreuz.

Für beide4s gibt es Schutzrechte, die miteinander aber nix zu tun haben. So sthe ich als Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention, da ich das MArkenzeichen und nicht das internationale Schutzzeichen auf der JAcke bzw. am Auto habe.

Zum Thema "Star of Life" gibt es bereits das ein oder andere Thema hier - alle mit dem gleichen Tenor.
Fakt ist aber, dass sich der BKS das Zeichen hat eintragen lassen und damit auch bestimmt, wer es zu welchen Konditionen verwenden darf. Ob das jetzt unfair ist, sei dahin gestellt. Da hätte auch jeder andere drauf kommen können.

Gruß, Mr. Blaulicht