Auszug aus Patentamt:
http://register.dpma.de/DPMAregister...128/2032229/DE
Warum ist der da schwarz?
Oder geht es allgemein um die Form?
Auszug aus Patentamt:
http://register.dpma.de/DPMAregister...128/2032229/DE
Warum ist der da schwarz?
Oder geht es allgemein um die Form?
Also laut Homepage des BKS (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.), welcher sich den "Star of Life" (oder wie die ihn nennen den "BKS-Stern") hat als MArkenzeichen schützen lassen, ist der SoL in allen Farben in Deutschland geschützt.
Wobei ich auf der Seite die androhung von juristischen schritten von kraß finde.
Hier der Link: http://www.bks-rettungsdienst.de/Den...tern.12.0.html
Als juristischer Laie:
Geschützt ist er eben nur mit der Äsculapschlange und ohne Schlange ist das was anderes.
So einfach ist es also nicht.Zitat von Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
Mich würde ja dann mal interessieren ob Weinmann auch scho eine aufm Deckl bekommen hat.
http://www.weinmann.de/de/emergency/...nd_rucksaecke/
Da ist es ja auf jeden Ulmer Koffer drauf...
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