Zitat Zitat von joeg35 Beitrag anzeigen
1) Die Weiterentwicklung des Telekommunikationsrechts hat dazu geführt,, das Frequenzzuweisungen generell nicht mehr gerätegebunden sind. Die TR-BOS schreibt "nur noch" die elektromagnetische Verträglichkeit vor (§ 9 Abs. 1) und enthält die Rechtsgrundlage, technische Merkmale vorzuschreiben (§ 9 Abs. 2).
Entsprechend auch die Rechtsauffassung der BNetzA, das es auf die "Zulassung" nicht mehr ankommt.
2) Für den einwandfreien Einsatz ist der Anwender (d.i. im Sinne des Telekommunikationsrechts der Inhaber der Frequenzzuteilung) verantwortlich. Soweit er nach menschlichem Ermessen dafür einstehen kann, das Geräte störungsfrei arbeiten, hat er nichts zu befürchten.
Könntest Du mir da mal ne Quelle posten ?
Ich finde leider nix... :-(
Gerne auch per PN oder E-Mail.
Danke !