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Thema: Wouxon / Rexon und Co. Macht in Deut. jeder, was er will...

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  1. #1
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    Hallo,
    Da ja bereits bemängelt wurde das ich zulange und unübersichtliche Beiträge schreibe werde ich auf jeden Beitrag in einem eigenen Beitrag antworten!

    @MADDIN


    Nett deine Zusammenstellung, liest sich gut...
    Aber BITTE Zitiere den GANZEN Zusammenhang!

    ICh mache mich angreifbar, da meine Messgeräte NICHT vorschriftsmäßig kallibriert sind.
    Wenn ich also z.B. einen Nebenwellenunterdrückung von 40 dB messe, DANN können dies durchaus 38 wie auch 42 dB sein! Schreibe ich nun aber das Gerät hat 40 dB... Und stellt sich bei der Überprüfung durch einen Gutachter heraus das es tatsächlich 41 dB sind. Dann reicht das u.U. schon für Ärger.
    (Selbstverständlichlich überprüfe ich meine Geräte regelmäßig anhand von "Normalen" sowie durch vergleich mit Kallibrierten Geräten - Der damit erzielbare Genauigkeitsgrad reicht für meine Zwecke 100% aus. ISt nur leider nicht gerichtsfest)

    Von so kleinen Dingen wie das man sicherheitshalber zur Beweissicherung dieses Gerät auch als Rückstellmuster behalten sollte usw. war dabei nicht mal die Rede...

    Der Herr LEMP ist aber Gerwerblich tätig ist gehe ich davon aus das seine Messtechnik selbstverständlich aktuell Kallibriert ist! Also wird er seine Ergebnisse jederzeit auch bei gutachterliche Kontrolle auch im <10% bestätigt sehen. Damit ist das O.G. Riskio nicht gegeben....
    Davo abgesehen:
    ICH Verdiene mein Geld WEDER mit dem Verkauf von irgenwelche "China" geräten, noch mit irgendwelchen anderen BOS - Geräten. Ich beschäftige mich mit den BOS - Geräten in dem Punkten die über den tatsächlichen Einsatz herausgehen nur noch rein Hobbymäßig.
    Nichtsdestotrotz besitze ich natürlich eine entsprechende Berufsqualifizierung sowie lange Jahre erfahrung!

    ABER: Ich bin auch Sachgebietsleiter-IuK (vgl. Fernmeldesachbearbeiter) im BOS Bereich.
    Also ANWENDER, bzw. Aufsichtsführend über Anwender. Und als solches habe ich eine Meinung bzw. auch zweifel hinsichtlich gewisser Eignungen... Und bin im übrigen auch für die umsetzung gewisser Regelungen verantwortlich.
    ICH MUSS ALSO GAR NICHTS BEWEISEN - HABE SELBER WEDER VOR- NOCH NACHTEILE UND WAS AUSSERHALB MEINES ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHES PASSIERT KÖNNTE MIR AUCH EGAL SEIN!

    Aber der Herr Lemp ist Händler (Laut Signatur GROßIMPORTEUR)- Er BEHAUPTET das seine Waren entsprechend in Ordnung sind - Dann soll (MUSS) er das doch bitte auch Beweisen und DATEN veröffentlichen. Ist Simples Verkäufereinmaleins - Die Zweifel der Kunden anhand von Fakten ausräumen - sofern man Fakten hat.
    ***Wichtig***
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  2. #2
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    @Lempi
    Zitat Zitat von LEMP
    Deine technisch fundierten Aussagen stützen sich also hauptsächlich auf Vermutungen und Hörensagen? Damit bist auch Du als Diskussionspartner für mich gestorben. Stille Post habe ich das letzte Mal im Kindergarten gespielt.
    OK, mit dem Lesen machen wir Fortschritte, wir sind also Lernfähig ;-)
    Nun kommt nach dem Lesen nur noch das verstehen...

    1. Meine Aussagen stützen sich NICHT bloß auf Vermutung. ICh habe bzgl. der REXON die Geräte Geprüft und persöhnlich keine Beanstandungen gehabt. Dies habe ich ganz klar geschrieben. Aber ich habe halt auch gegenteiliges Gehört. Von Leuten die als "Vertrauenswürdig und Fachkundig " kenne mit gegenteiligen Behauptungen.

    Auch hier im Threat gab es solche Behauptungen:
    Also gibt es drei Möglichkeiten:
    1. Ich habe Mist gemessen - (Die Rexon sind tatsächlich fast alle Mist)
    2. Diejeigen die das Behaupten lügen/Spinnen alle (Möglich - Aber für mich Unglaubwürdig)
    3. Es gibt gute und schlechte Geräte (=Serienstreuung)

    Daher habe ich ganz klar Geschrieben: MEINE Messungen waren OK! (=Ich kann selber nichts schlechtes Belegen) Aber ich habe GEHÖRT (=ICh weiß nicht ob es wirklich war ist, habe nur die Möglichkeit es zu glauben oder auch nicht!)
    Daher meine Vermutung (= Vermutung = UREIGENSTE PERSÖHNLICHE MEINUNG, ohne 100% Beweise, nur Indizien ) auf Serienstreuungen...

    Steht alles da. Und was ist an dieser Aussage nun Falsch?
    Bzw. Welche Aussage könnte man anhand der Fakten (s.o.) Treffen die "richtiger" ist?

    (Gebe mir ein Beispiel)
    DAs ist die Art der Trennung von MESSERGEBNISSEN, SUBJEKTIVEN ZEUGENAUSSAGEN UND SCHLUSSFOLGERUNGEN wie man sie auch in jedem Gutachten findet!

    Zitat Zitat von LEMP
    Die Leute wollen Antworten auf die Fragen, ob Rexon & Co. Probleme machen. Ich als Importeur habe bisher keine feststellen können, mein Messplatz auch nicht und ganz wichtig, auch der Kunde nicht. Selbst die BNetzAG hat bereits Kontrollen durchgeführt die ohne Beanstandungen abgeschlossen wurden. Es steht Dir aber frei, weiterhin die Leute mit vermuteten Serienstreuungen zu verunsichern.
    UND GENAU DIE ANTWORT auf REXON & Co. HABE ICH GEGEBEN:
    REXON: Bisher keine Probleme, aber Mangels Verbreitung hier (=Mangels Masse) genügen die Erfahrungen noch nicht um Immer sagen zu können das es keine Probs gibt! Um eine Aussage zu treffen braucht man einen gewissen Datenbestand und der liegt mir nicht vor!
    Das du, oder die BnetzA keine Probleme feststellen konnten ändert janichts daran. Mir liegen diese Ergebnisse NICHT vor, also kann ich nur schreiben von dem was ich weiß.
    Deine Erfahrungen wären das richtige für DEINE EIGENE Antwort!
    Und ich wiederhole mich, das war( Keine Probleme bisher , aber auch noch fast keine Erfahrung) Und was könnte man da anders Schreiben? Was hast du daran Auszusetzen!


    &CO, (=andere Billiglösungen)
    Auch hier habe ich fachlich und Sachlich richtig auf die Frage geantwortet:
    Einen Fall mit NONAME AFU Geräten (Billiglösung 1)
    Einen Fall mit einem -echtem- Billigding (Fall 2)
    Was also von meiner Antwort passt nicht zu der Frage?
    Ich höhre ?

    Zitat Zitat von LEMPi
    Komisch, wo habe ich Dich den persönlich angesprochen? Ich habe lediglich auf die Gefahr durch "vermeintliche Experten" hingewiesen. Es tut mir leid, das Du dich selbst in diese Schublade gelegt hast.
    ICh kann dir Problemlos zeigen wo DU mich angesprochen hast und das ich mich ebend NICHT selbst in diese Schublade gelegt habe:
    Zitat Zitat von Funkhandel Beitrag anzeigen
    Was hat eine Diskussion über Funkgeräte (von Leuten die nach meiner Meinung absolut keine Ahnung haben und deshalb alles über einen Kamm scheren) mit dem neuen DME zu tun?

    Wer kann mich erleuchten?
    Deine Aussage im "NEUER DME" Threat, also ?

    Zitat Zitat von LEMPi
    Jetzt würde ich vorschlagen wir warten alle gemeinsam ob akkonsaarland eine Antwort auf seine Frage bekommt. Du, lieber Carsten hast zwar wieder ein ellenlanges Statement abgeben, aber die Frage war lediglich, ob ein Rexon Funkgerät schon einmal den Funk gestört hat und nicht, ob es das könnte, oder ob Amateurfunkgeräte nur untereinander gut klingen, bzw. ob ein MTS2000 Topdisplay wie ein GP900/FuG11b ausschaut u.s.w. Eigentlich war es doch eine simple Frage und ich unterstelle Dir, dass Du sie nicht beantworten kannst. Ebensowenig wie ich.
    Und wieder unterstellst du nur absoluten Müll!
    Es mag sein das du dies nicht beantworten kannst oder willst:
    Ich hingegen habe die Frage wie oben schon ausgeführt SACHLICH und FACHLICH bereits korekt für meinen Bereich Beantwortet:
    (Rexon bisher nicht, &CO: DEFINITV, zwei Fälle!)

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Funkhandel Beitrag anzeigen
    Der ist noch besser. :-)

    ***AUSCHNITT von MIR***
    Ist ja nicht wie beim MTS2000 TOP Display wo man für 2 Eur den GP900-11b Aufkleber aufkleben und behaupten kann das ist ein GP900-11b mit gersperrtem Vielkanalmodus... Wenn es sich überhaupt mal jemand von ganz nahen anschauen will...)
    ****

    Wenn ich es recht verstehe scheint ein MTS2000 mit einem GP900/FuG11b Label die bessere Alternative zu sein. Sieht ja dann fast aus wie ein TR-BOS zugelassenen Gerät. Ist zwar keins, aber das spielt dann wohl keine Rolle mehr? Es könnte ja eins sein. Und passieren kann damit dann grundsätzlich auch nix, oder? Ganz nach dem Motto "Kleider machen Leute".

    Nun ist mein Sonntag gerettet.
    :-D
    Auch wieder mal ein wunderbares Beispiel für deine Art Sätze aus dem Zusammenhang zu reissen:
    Zuerst einmal habe wir die TR-BOS und ein Gerät das dieser nicht entspricht darf ohne Ausnahmegenehmigung von den BOS nicht benutzt werden -PUNKT-
    Selbst wenn es das Allerbeste Gerät der Welt ist!

    Entscheidet nun eine ORg, das sie nichtzugelassene Geräte nutzt und damit gegen einschlägige Richtlinien verstösst, so ist es Ihre Sache.
    Ob es nun ein REXON, IRIS IP60 oder auch MTS2000 ist speilt ersteinmal überhaupt keine Rolle. Das ist verboten.

    Der Satz von mir bezog sich lediglich auf das Risiko einer Entdeckung...
    REXON - Es gibt kein ähnliches zugelassenes Gerät = Jeder auch nur etwas interessierte LAIE erkennt sofort das es ein unzulässiges Gerät ist!

    MTS2000-TD. Selbstverständlich genauso unzulässig. Sieht aus wie das GP900-11b, man muss es SELBER in der Hand halten um den Unterschied zu sehen. Und wenn nun jemand so dreist ist und auch noch die Aufkleber tauscht, so kann man nur noch beim verstellen der LAutstärke, mit der PSW oder nach Öffnen des Gerätes einen Unterschied zu einem GP900-11b mit gesperrtem Wenigkanalmodus erkennen.! (Und wenn ich statt eines MTS2000 ein GP900-99 nehme sogar NUR mit der PSW)

    Insofern sind natürlich beide absolut unzulässig und wenn deine behauptungen hinsichtlich der HF-Eigenschaften stimmen auch ansonsten weitgehend in Ihren Folgen Identisch...
    Bis auf das Risiko der Entdeckung!
    Beim RExon könnte es jeder nur ein wenig Informierte auf 50m sehen, selbst wenn das Gerät nur irgendwo im verschlossenem Fahrzeug liegt. Beim MTS-TD mit ein wenig Dreisitgkeit muss man es schon demontieren... Insofern: -Wenn jemand vorhat für seine ORG solche Geräte einzusetzen, was ich absolut nicht gutheißen möchte, dann wäre AUS SEINER SICHT (nicht meiner) Das MTS2000-TD aufgrund des wesentlich geringeren Entdeckungsrisikos seiner Illegalen Tat, auf jeden Fall die bessere Wahl!-
    Darauf bezog sich meine Aussage, lediglich auf das Enteckungsrisiko der Illegalen und immerhin mit bis zu 500 000 Euro sanktionierbaren Aktion.

    Aber wie gesagt:
    Es ist BEIDES nicht zulässig und wenn Organisationen Geräte beschaffen sollten diese sich an geltendes REcht halten.
    Und nach geltendem Recht HABEN DIE REXONS NICHTS, ABER GAR NICHTS, auf dem BOS Funk zu suchen...

    Gruß
    Carsten
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