wobei bei uns im (ehem.) Landkreis zb. die Regelung galt, das nur der KBM ein 4 m Handfunkgerät haben darf, und es ja auffallen würde wenn mal ein FMS Gerät und mal keins sendet (die senden doch die Kennung mit oder?)
wobei bei uns im (ehem.) Landkreis zb. die Regelung galt, das nur der KBM ein 4 m Handfunkgerät haben darf, und es ja auffallen würde wenn mal ein FMS Gerät und mal keins sendet (die senden doch die Kennung mit oder?)
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