
Zitat von
joeg35
1) Die Weiterentwicklung des Telekommunikationsrechts hat dazu geführt,, das Frequenzzuweisungen generell nicht mehr gerätegebunden sind. Die TR-BOS schreibt "nur noch" die elektromagnetische Verträglichkeit vor (§ 9 Abs. 1) und enthält die Rechtsgrundlage, technische Merkmale vorzuschreiben (§ 9 Abs. 2).
Entsprechend auch die Rechtsauffassung der BNetzA, das es auf die "Zulassung" nicht mehr ankommt.
2) Für den einwandfreien Einsatz ist der Anwender (d.i. im Sinne des Telekommunikationsrechts der Inhaber der Frequenzzuteilung) verantwortlich. Soweit er nach menschlichem Ermessen dafür einstehen kann, das Geräte störungsfrei arbeiten, hat er nichts zu befürchten.
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Sorri, aber wer glaubt das ????
Die BOS Richtlinien gelten immer noch vom 05.02.2007.
Siehe hier:
Seite 3 Nr. 2
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...t_05_02_07.pdf
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...ungen.pdf.html
vom:05.08.2008
Es wurde nichts geändert.
Joeg 35 ist hier wohl einem Aprilscherz aufgesessen :-))
oder er will uns veräppeln :-))
e.
Geändert von Ebi (27.11.2009 um 13:28 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge