Ein weit verbreiteter Irrglaube. Man darf von den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) abweichen, wenn Menschenleben in Gefahr ist, aber nicht von der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV).
Abweichen von den UVV zum Beispiel: Tragen der Steckleiter mit 2 Feuerwehrleuten statt 3 usw.!
Das ist die Aussage der niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen!
Weiterhin muss man sich als Einsatzleiter auch stets im Klaren darüber sein "was mache ich, wenn meine Leute im Innenangriff einen Unfall haben und ich keinen Sicherheitstrupp habe"
Mit Sicherheit würdest du das nicht. Das sagt sich jetzt leicht!
Und ich gebe auch gerne zu bedenken, man für andere Feuerwehrkameraden entscheidet ihr Leben zu riskieren. Etwas anderes ist es, wenn man es für sich selber entscheidet.