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Thema: Darf Sicherheitstrupp entfallen?

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  1. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich bin kein FWler, aber stand da nicht irgendwo etwas von "Um Menschenleben zu retten, darf von der FwDV abgewichen werden?"
    Ein weit verbreiteter Irrglaube. Man darf von den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) abweichen, wenn Menschenleben in Gefahr ist, aber nicht von der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV).

    Abweichen von den UVV zum Beispiel: Tragen der Steckleiter mit 2 Feuerwehrleuten statt 3 usw.!

    Das ist die Aussage der niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen!



    Weiterhin muss man sich als Einsatzleiter auch stets im Klaren darüber sein "was mache ich, wenn meine Leute im Innenangriff einen Unfall haben und ich keinen Sicherheitstrupp habe"


    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Gegefrage:

    Würdest du einem bekannten HIV Patienten auf Station in einer sehr blutigen Situation ohne Handschuhe helfen? Schliesslich geht es um ein Menschenleben..
    Zitat Zitat von stadel21 Beitrag anzeigen
    ... ja, würde ich!
    Mit Sicherheit würdest du das nicht. Das sagt sich jetzt leicht!



    Und ich gebe auch gerne zu bedenken, man für andere Feuerwehrkameraden entscheidet ihr Leben zu riskieren. Etwas anderes ist es, wenn man es für sich selber entscheidet.
    Geändert von Etienne (02.09.2009 um 18:18 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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