Wie die Vorredner schon gesagt haben ein eindeutiges NEIN.
Das die verschiedenen Insulinarten hier eine Rolle spielen ist aber Blödsinn, wenn man weiß was man tut ist auch klar welches man theoretisch dafür nehmen kann.
Nur wie schon gesagt ist Insulin kein Notfallmedikament, bei einer milden Hyperglykämie wissen die Patienten selbst was zu tun ist und haben ihr eigenes Insulin (und wenn sie es nicht wissen sollten sie dringend zu ihrem HA und es sich erklären lassen).
Bei einer schweren Hyperglykämie ist ein schnelles senken des BZ absolut kontraindiziert, da es neben dem oben erwähnten Hirnödem insbesondere zu starken Elektrolytstörungen kommt (Insulin fördert eine Hypokaliämie durch Einstrom von Kalium aus dem Blut in die Muskelzellen) und schon Patienten an Herzrythmusstörungen gestorben sind deswegen.
Grundsätzlich: Nur das dabei haben mit dem man auch sicher umgehen kann und von dem man auch weiß wann man es verwendet, für alles andere gibt es den RD. Man bringt sich nur in rechtliche Schwierigkeiten wenn man Material dabei hat, wenn man es nicht verwendet und es jemanden geholfen hätte ist es evtl. unterlassene Hilfeleistung und wenn man es falsch verwendet Körperverletzung.
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