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Thema: Rechtliche Sicherheit bei Alarmdisplay-Eigenbau

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    ... Um diese betreiben zu können müssen diese lediglich ein CE (oder halt ein Z, ZZF, FTZ)Zeichen tragen.
    Wie sieht es denn aus, wenn ich aus einem DME (Motorola LX4, der ja an sich eine Zulassung hat CE sowie TR BOS) nur die Empfängerplatine für meine Zwecke ausbaue.

    Erlischt die CE-Zulassung dann für die Empfängerplatine komplett?
    Ich modifiziere ja eigentlich nichts, sondern trenne einfach zwei Platinen voneinander und nutze einen Teil davon weiter...

  2. #2
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    Zitat Zitat von rd-lst Beitrag anzeigen
    Wie sieht es denn aus, wenn ich aus einem DME (Motorola LX4, der ja an sich eine Zulassung hat CE sowie TR BOS) nur die Empfängerplatine für meine Zwecke ausbaue.

    Erlischt die CE-Zulassung dann für die Empfängerplatine komplett?
    Ich modifiziere ja eigentlich nichts, sondern trenne einfach zwei Platinen voneinander und nutze einen Teil davon weiter...
    Hi,

    also die BOS Zulassung und die CE KonformotitätsERKLÄRUNG (ist ja keine Prüfung, sondern nur eine Erklärung des Herstellers/Importeurs das dieses Ding die Normen einhält) gelten immer für das GANZE Gerät.

    Wenn du nur die RX-Platine verwendest, so ist dieses nicht dasselbe wie das ganze Gerät und die Erklärungen gelten nicht mehr...

    Dasselbe gilt im Übrigen auch für Scanner wo ein Disc. selbst NAchgerüstet wurde -> Gerät verändert, CE Erklärung ungültig!

    Und hier beginnt der Punkt wo sich die Rechtslage in den letzten Jahren durchaus etwas bewegt hat und der MICH nicht betrifft... Ich weiß gar nicht wie es rechtlich dann aussieht.
    Es könnte sein, das es auch für "Normalpersonen/Nicht AFU Zwecke" legal ist soetwas für reine Empfangszwecke zu verwenden (Eigenbedarf!) Sonst wäre der Selbstbau von Radios usw. ja auch schon nicht zulässig. Kann es aber wirklich nicht sagen!

    In den Verkehr (Handel) darfst du es so aber nicht ohne weiteres bringen, da keine CE Erklärung vorhanden ist. Nur der Verkauf an Gerbliche Abnehmer zwecks weiterer Verwendung oder Widerverwertung wäre zulässig. Aber der Handel interessiert dich ja nicht...

    Allerdings unterliegen reine Empfänger ja keiner besonderen Meldepflicht oder Überwachung... Nur wenn diese Störungen verursachen könnte es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen...

    Aber nur mal als Einfall:
    Es gibt glaube ich bei einigen Meldern die Möglichkeit diese in einen "Testzustand" (Dauerreset?) zu bringen um dann einen dauerhaften Empfang mit Ausgabe der Rohdatensignale an einer Schnittstelle (zwecks Abgleich) zu haben.
    Weiß dazu aber im Moment nichts näheres da Melder nicht mein Gebiet sind. Wenn du so einen Melder hast und diesen in diesen Testzustand versetzt und ohne Umbau verwendest, so bleibt sie Zulassung erhalten...

    Gruß
    Carsten
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