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Thema: Rechtliche Sicherheit bei Alarmdisplay-Eigenbau

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Scanner sind nicht nach TR-BOS zugelassen.
    Der Rest ist - nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis - vollkommen egal. Wenn die Auswertungsanlage(PC) dienstlich eingesetzt wird, musst du eh drüber schweigen, was da übern Äther läuft, genauso wie fremde ZVEI-Folgen aufm 4m - die hört man ja mit, geht ja garnicht anders. Schöner ist natürlich, die Anzeige(auch in der Auswertesoftware) zu filtern, dass nur eure RICs durchlaufen.

    Wenn ihr auf die vollkommen sichere Seite gehen wollt, dann ein altes FuG nehmen als Empfänger.
    Nach meinem bescheidenen Empfinden, ist aber ein dienstlich genutzter Empfänger, der nur deine dienstlichen Frequenzen abdeckt und wirklich ortsfest ist, nicht zu beanstanden. Stören kann man mit dem Gerät nicht mehr als mit nem modernen Radio, nur illegal hören - was sich im Gerätehaus und nur POCSAG-Kanal erübrigt.

  2. #2
    Registriert seit
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    213
    Nicht BOS-zugelassen...
    Ich bin davon ausgegangen, dass das lediglich besagt, dass die dort benannten Spezifiaktionen nicht eingehalten werden und dass dadurch eventuelle Regressansprüche wegen z.b. Fehlauslösung nicht statthaft sind.
    Es handelt sich ja auch um keine Sendeanlage.
    Filter ist klar... es sollen wirklich nur die entsprechenden Alarme angezeigt werden.

    ... siehe DG3YCS... so seh ich das auch

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