Hallo Forengemeinde!

Kann mir jemand sagen, ob es rechtliche Probleme geben kann (insbesondere mit dem TKG), wenn man aus gutem Willen der Feuerwehr ein Alarm-Großdisplay selbst baut.

Zum Beispiel folgende Konstellation: Funkscanner - PC - Fernseher.

Im TKG heißt es ja sinngemäß, dass nur Nachrichten, die für den Empfänger bestimmt sind, empfangen werden dürfen.
Ein Scanner empfängt prinzipiell erstmal alles und der PC filtert und formatiert dann die Meldungen.
Ein Funkmeldeempfänger macht ja an sich auch nichts anderes...

Für mich stellt sich nur die Frage, ob in diesem Fall der Einsatz eines Funkscanners geahndet werden kann...