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Thema: Urteil OLG Celle zu Mobilfunkgeräten im Stassenverkehr - Auswirkung auf BOS-Funk?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Schlechte Laune?
    Nö! Ganz im Gegenteil.

    Habe mir nur außer den Leitsätzen auch mal die dann folgenden Erläuterungen des OLG Celle durchgelesen. Demnach könnte man sich die Diskussion in Richtung "Funken" bei der uns zur Zeit zur Verfügung stehenden Technik eigentlich sparen. Das war eigentlich die Richtung in die ich wollte.

    Denn im Urteil steht:

    aa. § 23 Abs. 1a StVO verbietet zunächst lediglich die Benutzung von Mobil oder Autotelefonen, nicht aber die Benutzung oder Bedienung von Funkgeräten.
    Ferner:

    Indessen kann unter Berücksichtigung der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur Nutzung von Mobiltelefonen ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO anzunehmen sein, wenn der Betroffene ein Funkgerät nutzt, das nach seinem
    äußeren Anschein einem Mobiltelefon gleicht und als solches auch im öffentlichen Fernsprechnetz benutzt werden kann. Der Senat folgt nämlich insoweit der Auffassung, dass bei sogenannten Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefone betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen kann.
    Auch wenn dort einschränkend folgendes aufgeführt ist,

    Diese Ansicht hält sich nicht nur im Rahmen des möglichen Bedeutungssinns („Benutzung eines Mobil oder Autotelefons“), sie entspricht auch der Begründung des Verordnungsgebers, der ausdrücklich von „sämtlichen Bedienfunktionen“ spricht und damit die Herstellung einer Telefonverbindung im öffentlichen Fernsprechnetz nicht für erforderlich hält.
    halte ich die Nutzung der normalen Funkfunktion noch nicht von diesem Urteil abgedeckt, bzw. berührt. Denn mit endscheidend für den Urteilspruch ist die Einlassung des Betroffenen, der selber angab das:

    Während der Fahrt hielt der Betroffene sich ein MobilFunkgerät an das rechte Ohr und kommunizierte damit während der Fahrt. Dieses unterschied sich weder der Größe noch den Bedienungsfunktionen dem äußeren Anschein nach von einem herkömmlichen Handy und war nach Angaben des Betroffenen für den Gebrauch an einer Freisprechanlage nutzbar.
    Und nun erkläre mit bitte mal jemand, welche bei BOS Verwendung findenden FuG die Voraussetzung erfüllen nach Größe, Ausgestalltung und Bedienung mit einem Handy/Mobilfunkgerät verwechselt werden zu können, bzw. diese Voraussetzungen erfüllen?

    Vielleicht wird es jetzt ein wenig transparenter, was ich ausdrücken wollte.

  2. #2
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    Ja, jetzt hab ichs. Deine vorherigen Antworten sahen für mich etwas schlechtgelaunt aus ;-)

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Und nun erkläre mit bitte mal jemand, welche bei BOS Verwendung findenden FuG die Voraussetzung erfüllen nach Größe, Ausgestalltung und Bedienung mit einem Handy/Mobilfunkgerät verwechselt werden zu können, bzw. diese Voraussetzungen erfüllen?
    Aktuell: fällt mir gerade keines ein.
    Zukünftig: Alle mir bisher bekannten Tetra-Geräte...
    Und ich denke eben, dass man sich bei dieser Sache nicht nur auf die derzeitige Technik versteifen sollte, sondern auch schon mal einen Blick in die Zukunft wirft (wann immer diese denn dann mal eintreten wird...).

    Bleibt die Frage, was mit "echten" Mobiltelefonen auf Einsatzfahrten ist, wenn diese von einem Alleinfahrer genutzt werden und eine Freisprecheinrichtung nicht vorhanden oder defekt ist. Ich denke da z.B. an alleinfahrende Ärzte in NEF's, was zwar in der heutigen Zeit selten der Fall sein dürfte, andererseits aber in vielen OrgL- oder ÄLRD-Konzepten wieder vorgesehen wird. Dass das StMI Bayern sagt, "in aller Regel" falle dies nicht unter die Sonderrechte, weil die Fahrzeuge mit Freisprecheinrichtungen ausgestattet sein sollen, ist mir da einfach etwas zu wage.

  3. #3
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    Im Endeffekt hat das auch nicht das StMI zu entscheiden.
    Solange sich also keine ständige Rechtssprechung der Gerichte herausbildet oder der Gesetzgeber das ausreichend konkretisiert, wird man da immer mit vagen Interpretationen zu tun haben. Ersteres ist mangels Fällen zunächst einmal nicht zu erwarten (und selbst dann kann es immer noch sein, dass einmal ein Gericht gegenteilig entscheidet), zweiteres ist noch unwahrscheinlicher.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aktuell: fällt mir gerade keines ein.
    Mir auch nicht! Jedenfalls keins aus meinem Dienstbereich!

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Zukünftig: Alle mir bisher bekannten Tetra-Geräte...
    Da kam von mir in meinem ersten Posting dieses Threads schon der dezente Hinweis.

    Aber schön, das wir alle Klarheiten beseitigen konnten!

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aktuell: fällt mir gerade keines ein.
    Ist für mich auch ganz neu, aber aus einem anderem Forum:

    Es ist wohl bei der Carls-Box möglich, auch ein GSM-Modul zu integrieren, welches dann genau wie der OS-Funk und Navi über ein geneinsames Bedienteil bedient werden. Somit wäre zumindest diese Kombination von dem Urtei efasst, oder?
    MfG

    brause

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