Das OLG Celle hat sich zur Definition von Mobilfunkgeräten im Sinne des §23 StVO geäussert:

http://openjur.de/u/31059-311_ssrs_29-09.html

Hat das jetzt Auswirkungen auf den BOS-Funk? Grundsätzlich besteht ja auch hier die Möglichkeit der Überleitung in öffentliche Telefonnetze (zumal ja auch die Vermittlung durch eine Zentrale genannt wird).