Heute in der Zeitung: Eine Hochzeitsgesellschaft hat 30 Laternen steigen lassen. Eine davon ist brennend auf einer Weide gelandet und löste eine Panik unter dort stehenden Rindern und Pferden aus. Ein Tier musste deshalb notgeschlachtet werden, ein Pferd wurde so schwer verletzt, dass eine Schlachtung derzeit noch denkbar ist (man möchte wohl den Heilungsprozeß abwarten). Gesamtschaden (bisher) knappe 10.000€. Der Landwirt denkt sich: Hochzeitsgesellschaft ist schuld, das Brautpaar schaltet die Versicherung ein.
Deren Aussage: Es ist nicht nachvollziehbar, welche der 30 Laternen den Schaden verursacht hat, und alle 30 wurden von verschiedenen Leuten gestartet.
Ergo: Der Verursacher ist nicht greifbar, Schadensersatz gibt's keinen...
Folgt man dieser Argumentation, macht nur ein kompettes Verbot Sinn. Hinweise auf Schadensersatzpflichten und Haftbarkeit sind völlig nutzlos, sobald mehrere Laternen gleichzeitig gestartet werden.
interessante Argumentation. Bei einer solchen offensichtlichen Gefährdung könnte man ja durchaus auch mal eine Beweislastumkehr fordern. Dann müsste sozusagen jeder einzelne nachweisen, dass es seine Laterne nicht war...
Dass die Versicherung daran nicht interessiert ist, ist schon klar.
Gruß, Mr. Blaulicht
Irgendwie wäre die gesamtschuldnerische Haftung für mich naheliegender als eine Beweislastumkehr. Aber das ist eiN Fall für die Juristen.
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