Soweit ich informiert bin ist mithören nicht erlaubt, da man zwar als angehöriger der Fw zwar Funk hören darf aber nur zur erfüllung dienstlicher Aufgaben. Ansonsten gilt für alle angehörigen der Fw (wie auch alle BOS) es ist nur erlaubt Aussendungen zu empfangen die Für einen selber bestimmt sind.

Bei einem Fz funkgerät lässt es sich nicht vermeiden "fremde" funksprüche aufzuschnappen aber hier ist dann die schweigepflicht!! Bei FME / DME ist es genauso du darfst nur die meldungen auswerten zu denen du befugt bist. Also: eigene FF + Sirene + sondergruppen bei denen man mitwirkt.

Mithören ist nicht bestandteil der TR-BOS aber ab dem Moment zulässig wo ein für DICH bestimmter Alarm eingeht. mittels dieser Funktion ist es möglich sich über die "kommende" Situation ein Bild zu machen. (so war zumindest die Sprachregelung bis die DME kamen obs offiziell ist.?)

das waren jetzt meine Erinnerungen an das TkG (Telekomunikationsgesetz) ;-)

Gruß Andi

(P.S.: Auch mit FMS32 etc. nur Meldungen auswerten die für einen bestimmt sind) *g*