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Thema: Privater Melder ????

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    florian Rhein-Sieg Gast
    also bei uns in der löschgruppe haben sich einige einen eigenen melder gekauft und keiner hat jemanden gefragt und keiner hatte sich dewegen beschwert. die melder wurden dann einfach auf unsere Frequenz eingestellt und so war das dann. und die dinger wo man mithören kann sind meines wissens auch erlaubt (die Presse macht das ja auch) aber man darf es nicht ausnutzen und weiter erzählen. (laut gesetz) so wurde uns das auch auf dem funkerlehrgang gesagt.

  2. #2
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    Zitat Zitat von florian Rhein-Sieg
    und die dinger wo man mithören kann sind meines wissens auch erlaubt (die Presse macht das ja auch) aber man darf es nicht ausnutzen und weiter erzählen. (laut gesetz) so wurde uns das auch auf dem funkerlehrgang gesagt.
    Servus!

    Da habt's ja tolle Ausbilder-Kollegen... Respekt.

    Verwunderter Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
    Budspencer112 Gast
    Eigenen Melder Kaufen ist Normalerweiße von der ffw aus kein problem.
    Aber den Melder aufmachen ist so ne sache bei meinem bekannten gabb es weil mehrere die melder aufhatten große probleme des hat ja nicht der Komandannt zu entscheiden. Die hatten probleme und wenn ihr die melder aufmacht dann zuahuse so das des keiner mitbekommt des braucht bloss der falsche mitkriegen und ihr habt ein mords problem das ihr wuch sparen könnt.

  4. #4
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    Ich kann hier nur von Niedersachsen sprechen, abe da ist das Mithören mit Meldern nur Stadtbarndmeistern und aufwärts erlaubt!

    --> Erlaß des NDS Innenministers von 1978!

    Und Erlässe haben bekanntlich schon Gesetzeskraft

    Ob es in anderen Bundesländern entgegen der TR-BOS einen anderen Erlaß gibt weiß ich natürlich nicht.....

    Ansosten kann ich auch nur nochmals betonen:
    - Kauf, Besitz und Betrieb von Funkmeldern ist erlaubt!
    - Trotzdem vorher mit Ortsbrandmeister/ Kommandanten sprechen, damit es keinen Streit gibt!
    - Melder wenn möglich registrieren lassen, mit dem Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse(!) damit bekannt ist, wieviele Einsatzkräfte zu erreichen sind!
    Geändert von AkkonHaLand (27.12.2002 um 14:59 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Aircell Gast

    gut zu wissen...

    gut zu wissen...

  6. #6
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    Soweit ich informiert bin ist mithören nicht erlaubt, da man zwar als angehöriger der Fw zwar Funk hören darf aber nur zur erfüllung dienstlicher Aufgaben. Ansonsten gilt für alle angehörigen der Fw (wie auch alle BOS) es ist nur erlaubt Aussendungen zu empfangen die Für einen selber bestimmt sind.

    Bei einem Fz funkgerät lässt es sich nicht vermeiden "fremde" funksprüche aufzuschnappen aber hier ist dann die schweigepflicht!! Bei FME / DME ist es genauso du darfst nur die meldungen auswerten zu denen du befugt bist. Also: eigene FF + Sirene + sondergruppen bei denen man mitwirkt.

    Mithören ist nicht bestandteil der TR-BOS aber ab dem Moment zulässig wo ein für DICH bestimmter Alarm eingeht. mittels dieser Funktion ist es möglich sich über die "kommende" Situation ein Bild zu machen. (so war zumindest die Sprachregelung bis die DME kamen obs offiziell ist.?)

    das waren jetzt meine Erinnerungen an das TkG (Telekomunikationsgesetz) ;-)

    Gruß Andi

    (P.S.: Auch mit FMS32 etc. nur Meldungen auswerten die für einen bestimmt sind) *g*

  7. #7
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    Nur zur Info, zur weiteren Information, für User die es noch nicht "entdeckt" haben :

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&threadid=4404

    wird das Thema weiter behandelt, auch mit einer Umfrage...

    Gruß
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de">Kalina Funktechnik</a>
    FME,Funkscanner,Funkgeräte,Zubehör,Ersatzteil- und Reparaturservice,Bequarzung,Programmierung
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de/kleinanzeigen">Unser kostenloser Kleinanzeigenmarkt - für IHRE Angebote/Gesuche</a>

  8. #8
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    5.256
    der besitz des FME ist legal auch ohne zustimmung
    der betrieb hingegen ist erstmal verboten
    das mithören ist verboten und kann dir auch niemand in deinem landkreis so einfach genehmigen, denn dies ist den inspektoren und räten vorbehalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Aircell Gast
    Danke für die URL...

  10. #10
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    29.12.2002
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    267

    FME privat

    Hallo! Ganz schöner Wirbel hier! Kauf Dir das Ding, MIthörmöglichkeit sperren(läst jede Programmiereung ohne weiteres zu!) und gut. Deinem Wehrführer kann es nur recht sein, dass seine Mannschaft erreichbar ist und das auch auch noch privat finanziert, obwohl es Sache der Gemeinde ist, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder einer FF vernüftig über einen Einsatz informiert werden und nicht dauernd mit einem Ohr am Fenster hängen und auf die Sirene warten.
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  11. #11
    Aircell Gast
    Mein Wehrführer hat mit Sicherheit nixx dagegen, ich wollte halt nur mal wissen, was das Deutsche Rechtssystem dazu sagt.

  12. #12
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    5.256
    das deutsche rechtsystem sagt auf deinen priv melder bezogen.
    du darfst keine mitteilungen abhören oder auswerten die nicht für dich bestimmt sind.
    auf deutsch gibts bei euch ne sirene und du programmierst dein melder auf die sirencodierung und deaktivierst die monitorfunktion per programmierung, dann wird dir niemand was tun.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Aircell Gast
    ok

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    549
    Abend!

    Dir wird auch so niemand etwas tun, solange es möglich ist, überall einen priv. FME käuflich zu erwerben, kannst du mit diesem Teil machen, was du willst. Es ist nur eine Frage von Grips, nicht unbedingt mit einem offenen FME einkaufen zu gehen.
    Es wird dir jeder Händler, ohne Rückfrage oder offiziellen Anweisungen alles programmieren, was du haben willst.
    Ich spreche hier NUR von privat beschafften FME, an FME, die von HiOrg`s ausgegeben werden, hat der Träger überhaupt keine Änderungen vorzunehmen, das ist schlicht und ergreifend Sachbeschädigung fremden Eigentums. Das ist bloß niemend so richtig bewußt, wenns aber mal hart kommt, hat der Staat den längeren Arm.
    Ich habe noch niemand erlebt, der etwas gegen einen privat beschafften FME hatte, ganz im Gegenteil, sind dies doch erhebliche Einsparungen der Kommune.
    Wie gesagt, solange kein Händler nur nach offizieller Briefkopf-Bestellung verkaufen darf und sofort jede Wunschprogrammierung möglich ist, interessieren die Privatperson keine Gesetze oder Erlasse.
    Der BOS-Funk ist leider nicht mehr das, was er mal war.

    In diesem Sinne
    Schönen Abend und einen guten Rutsch...

    Gruß, Peter

  15. #15
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355
    Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen!
    Verzichte nicht auf die mithörfunktion! Außer du hast nen Scanner.
    Du musst deinem WF/Kommandanten/Boss ja nicht auf die Nase binden das du mirhören kannst/willst.

    Mit offenen Melder durch den Supermarkt laufen ist echt nicht gut!!!

    MkG STORM
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

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