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Thema: Privater Melder ????

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  1. #11
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    Ich kann hier nur von Niedersachsen sprechen, abe da ist das Mithören mit Meldern nur Stadtbarndmeistern und aufwärts erlaubt!

    --> Erlaß des NDS Innenministers von 1978!

    Und Erlässe haben bekanntlich schon Gesetzeskraft

    Ob es in anderen Bundesländern entgegen der TR-BOS einen anderen Erlaß gibt weiß ich natürlich nicht.....

    Ansosten kann ich auch nur nochmals betonen:
    - Kauf, Besitz und Betrieb von Funkmeldern ist erlaubt!
    - Trotzdem vorher mit Ortsbrandmeister/ Kommandanten sprechen, damit es keinen Streit gibt!
    - Melder wenn möglich registrieren lassen, mit dem Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse(!) damit bekannt ist, wieviele Einsatzkräfte zu erreichen sind!
    Geändert von AkkonHaLand (27.12.2002 um 14:59 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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