Ich kann hier nur von Niedersachsen sprechen, abe da ist das Mithören mit Meldern nur Stadtbarndmeistern und aufwärts erlaubt!
--> Erlaß des NDS Innenministers von 1978!
Und Erlässe haben bekanntlich schon Gesetzeskraft
Ob es in anderen Bundesländern entgegen der TR-BOS einen anderen Erlaß gibt weiß ich natürlich nicht.....
Ansosten kann ich auch nur nochmals betonen:
- Kauf, Besitz und Betrieb von Funkmeldern ist erlaubt!
- Trotzdem vorher mit Ortsbrandmeister/ Kommandanten sprechen, damit es keinen Streit gibt!
- Melder wenn möglich registrieren lassen, mit dem Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse(!) damit bekannt ist, wieviele Einsatzkräfte zu erreichen sind!
Geändert von AkkonHaLand (27.12.2002 um 14:59 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator