Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 56

Thema: Privater Melder ????

  1. #16
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Ich kann hier nur von Niedersachsen sprechen, abe da ist das Mithören mit Meldern nur Stadtbarndmeistern und aufwärts erlaubt!

    --> Erlaß des NDS Innenministers von 1978!

    Und Erlässe haben bekanntlich schon Gesetzeskraft

    Ob es in anderen Bundesländern entgegen der TR-BOS einen anderen Erlaß gibt weiß ich natürlich nicht.....

    Ansosten kann ich auch nur nochmals betonen:
    - Kauf, Besitz und Betrieb von Funkmeldern ist erlaubt!
    - Trotzdem vorher mit Ortsbrandmeister/ Kommandanten sprechen, damit es keinen Streit gibt!
    - Melder wenn möglich registrieren lassen, mit dem Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse(!) damit bekannt ist, wieviele Einsatzkräfte zu erreichen sind!
    Geändert von AkkonHaLand (27.12.2002 um 14:59 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #17
    Aircell Gast

    gut zu wissen...

    gut zu wissen...

  3. #18
    Registriert seit
    12.10.2002
    Beiträge
    1.133
    Soweit ich informiert bin ist mithören nicht erlaubt, da man zwar als angehöriger der Fw zwar Funk hören darf aber nur zur erfüllung dienstlicher Aufgaben. Ansonsten gilt für alle angehörigen der Fw (wie auch alle BOS) es ist nur erlaubt Aussendungen zu empfangen die Für einen selber bestimmt sind.

    Bei einem Fz funkgerät lässt es sich nicht vermeiden "fremde" funksprüche aufzuschnappen aber hier ist dann die schweigepflicht!! Bei FME / DME ist es genauso du darfst nur die meldungen auswerten zu denen du befugt bist. Also: eigene FF + Sirene + sondergruppen bei denen man mitwirkt.

    Mithören ist nicht bestandteil der TR-BOS aber ab dem Moment zulässig wo ein für DICH bestimmter Alarm eingeht. mittels dieser Funktion ist es möglich sich über die "kommende" Situation ein Bild zu machen. (so war zumindest die Sprachregelung bis die DME kamen obs offiziell ist.?)

    das waren jetzt meine Erinnerungen an das TkG (Telekomunikationsgesetz) ;-)

    Gruß Andi

    (P.S.: Auch mit FMS32 etc. nur Meldungen auswerten die für einen bestimmt sind) *g*

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.071
    Nur zur Info, zur weiteren Information, für User die es noch nicht "entdeckt" haben :

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&threadid=4404

    wird das Thema weiter behandelt, auch mit einer Umfrage...

    Gruß
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de">Kalina Funktechnik</a>
    FME,Funkscanner,Funkgeräte,Zubehör,Ersatzteil- und Reparaturservice,Bequarzung,Programmierung
    <a href="http://www.kalina-funktechnik.de/kleinanzeigen">Unser kostenloser Kleinanzeigenmarkt - für IHRE Angebote/Gesuche</a>

  5. #20
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    der besitz des FME ist legal auch ohne zustimmung
    der betrieb hingegen ist erstmal verboten
    das mithören ist verboten und kann dir auch niemand in deinem landkreis so einfach genehmigen, denn dies ist den inspektoren und räten vorbehalten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #21
    Aircell Gast
    Danke für die URL...

  7. #22
    Registriert seit
    29.12.2002
    Beiträge
    265

    FME privat

    Hallo! Ganz schöner Wirbel hier! Kauf Dir das Ding, MIthörmöglichkeit sperren(läst jede Programmiereung ohne weiteres zu!) und gut. Deinem Wehrführer kann es nur recht sein, dass seine Mannschaft erreichbar ist und das auch auch noch privat finanziert, obwohl es Sache der Gemeinde ist, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder einer FF vernüftig über einen Einsatz informiert werden und nicht dauernd mit einem Ohr am Fenster hängen und auf die Sirene warten.
    Best 73 de DH6OAI Christian aus Sachsen-Anhalt.

  8. #23
    Aircell Gast
    Mein Wehrführer hat mit Sicherheit nixx dagegen, ich wollte halt nur mal wissen, was das Deutsche Rechtssystem dazu sagt.

  9. #24
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    das deutsche rechtsystem sagt auf deinen priv melder bezogen.
    du darfst keine mitteilungen abhören oder auswerten die nicht für dich bestimmt sind.
    auf deutsch gibts bei euch ne sirene und du programmierst dein melder auf die sirencodierung und deaktivierst die monitorfunktion per programmierung, dann wird dir niemand was tun.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
    Aircell Gast
    ok

  11. #26
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    549
    Abend!

    Dir wird auch so niemand etwas tun, solange es möglich ist, überall einen priv. FME käuflich zu erwerben, kannst du mit diesem Teil machen, was du willst. Es ist nur eine Frage von Grips, nicht unbedingt mit einem offenen FME einkaufen zu gehen.
    Es wird dir jeder Händler, ohne Rückfrage oder offiziellen Anweisungen alles programmieren, was du haben willst.
    Ich spreche hier NUR von privat beschafften FME, an FME, die von HiOrg`s ausgegeben werden, hat der Träger überhaupt keine Änderungen vorzunehmen, das ist schlicht und ergreifend Sachbeschädigung fremden Eigentums. Das ist bloß niemend so richtig bewußt, wenns aber mal hart kommt, hat der Staat den längeren Arm.
    Ich habe noch niemand erlebt, der etwas gegen einen privat beschafften FME hatte, ganz im Gegenteil, sind dies doch erhebliche Einsparungen der Kommune.
    Wie gesagt, solange kein Händler nur nach offizieller Briefkopf-Bestellung verkaufen darf und sofort jede Wunschprogrammierung möglich ist, interessieren die Privatperson keine Gesetze oder Erlasse.
    Der BOS-Funk ist leider nicht mehr das, was er mal war.

    In diesem Sinne
    Schönen Abend und einen guten Rutsch...

    Gruß, Peter

  12. #27
    Registriert seit
    23.05.2002
    Beiträge
    355
    Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen!
    Verzichte nicht auf die mithörfunktion! Außer du hast nen Scanner.
    Du musst deinem WF/Kommandanten/Boss ja nicht auf die Nase binden das du mirhören kannst/willst.

    Mit offenen Melder durch den Supermarkt laufen ist echt nicht gut!!!

    MkG STORM
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  13. #28
    Aircell Gast
    Wer mit offenem Melder einkaufen geht ist entweder ein tierischer Angeber oder einfach nur dumm... ;-) Sowas hatte ich eigentlich nicht vor...

  14. #29
    Registriert seit
    21.06.2004
    Beiträge
    216
    also darf niemand der in keiner feuerwehr ist einen Melder haben?

    So einen kenn ich nur zugut....

  15. #30
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    501
    Ich hab mir Privat en Quattro 98S gekauft Probleme gabs damit nicht ganz im Gegenteil mein Wehrführer war froh das er jetzt en Melder weniger beschaffen muß.Nur geht der Melder als Spende an den Förderverein über und der Spender bekommt den Melder.Wenn ich aus der Fw austrete bekomm ich ihn aber wieder.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •