RLP hat keine generelle Regelung, das ist Sache der Kommune. Es gibt tatsächlich Kommunen, wo die einzelne Einsatzkraft bei kostenpflichtigen Einsätzen (das sind i.d.R. THs) einen kleinen Betrag pro Stunde erhält. Auszahlung ist dann i.d.R. einmal im Jahr. Aber wie gesagt, da sind dutzende verschiedene Auslegungen möglich.
Die pauschale Aufwandsentschädigung für Funktionsträger hat damit überhaupt nix zu tun, die Lohnfortzahlung genauso wenig.