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Thema: monitord RPMs für openSUSE

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Buebchen Beitrag anzeigen
    Zur Lizenz:
    unixmon und damit monitor sind gpl'ed. Damit auch der größte Teil des monitords. Alles was nicht automatisch gpl'ed ist habe ich soweit ich dran gedacht habe auch unter die GPL gestellt. Wobei ich gerade nicht die Details kenne, ob man z.B. alte und neue Komponenten unter die GPL v3 stellen kann oder ein Misch-Masch als v2 und v3 genannt werden muss.
    Oh je, die GPL v3 ist doch so lang... Mir persönlich wäre eine nicht virale Lizenz lieber, im Stil vom Apache / Eclipse / BSD Lizenz. Mit der GPL v2 hatte ich mich mittlerweile als vorgegeben abgefunden auch wenn diese mir zu restriktiv erscheint.

    Wieviel Code vom monitor 1.8 bzw. unixmon ist denn überhaupt noch vorhanden?
    Wenn ich es recht verstanden habe ist doch der 2er Monitor bis auf die Decoder fast komplett von Dir neu geschrieben worden?
    mdi hat den ZVEI Decoder neu geschrieben und Du hast einen neuen Pocsag decoder geschrieben.
    Bleibt noch der FMS Decoder der vom alten monitor bzw. neu vom rtty kommt. Beim rtty konnte ich auf die schnelle keine Lizenz finden.

    Ich sehe aktuell folgende Optionen:
    a) die historisch gegebene GPL v2 einfach beibehalten
    b) Code sichten ob wir noch GPL Code von dritten (also nicht buebchen, mdi, mir, etc) mitschleppen
    b1) falls nicht steht uns die Lizenzwahl komplett frei
    b2) falls noch wenig GPL v2 Code enthalten ist muß geprüft werden ob der zu ersetzen ist, falls wir von der GPL abweichen wollen

    Ein Vorteil von LGPL/APL/EPL/BSDL ist die Möglichkeit den monitord in ein GUI Frontend mit einzubinden (also in eine gemeinsame Programmdatei) obwohl das Frontend selbst nicht Open Source ist.

    Bleibt nur die Frage was wir wollen :-)

  2. #2
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    Wie man nun "weg" von der GPL kommt, da kenn ich mich nicht wirklich gut aus. Meine Sachen kann ich ja ab sofort unter einer anderen Lizenz veröffentlichen. Was die Originalteile angeht sie sollte einiges aus dem Bereich der Bitverarbeitung bei POCSAG und FMS noch aus dem Original stammen. Also das, was nach dem eigentlichen Dekoder kommt.

    Wenn man den monitord per Socket anspricht dann ist aber doch das verbundene Frontend in der Lizenzwahl frei, oder habe ich da was falsch verstanden ?

    Ansonsten kann man für das aktuelle build die GPLv2 erstmal vorsehen. Bis wir dann allen GPL Code durch eigenen ersetzt haben und dann über die neue Lizenzform entscheiden.

    Ich habe da keine besondere Präferenz und richte mich nach der Mehrheit (die sicherlich auch mehr Ahnung davon hat als ich).

  3. #3
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    Zitat Zitat von Buebchen Beitrag anzeigen
    Meine Sachen kann ich ja ab sofort unter einer anderen Lizenz veröffentlichen.
    Jawoll, bedeutet nur das sich alle die neuen Code geschrieben haben einig und einverstanden sein müssen. Sonst hat man wieder einen Lizenzflickenteppisch.

    Zitat Zitat von Buebchen Beitrag anzeigen
    Wenn man den monitord per Socket anspricht dann ist aber doch das verbundene Frontend in der Lizenzwahl frei, oder habe ich da was falsch verstanden ?
    Richtig so, der Knackpunkt ist das man GPL Code mit quasi nichts anderem statisch Linken kann. Gerade das statische Linken fände ich aber für ein Windows Release mit Audiokompression etc. garnicht verkehrt.

    Zitat Zitat von Buebchen Beitrag anzeigen
    Ansonsten kann man für das aktuelle build die GPLv2 erstmal vorsehen. Bis wir dann allen GPL Code durch eigenen ersetzt haben und dann über die neue Lizenzform entscheiden.
    Das sehe ich auch als die pragmatische Lösung für das Erste Release. Wir müssen nur darauf achten das wir keine statischen Binaries rausgeben.

    Zitat Zitat von Buebchen Beitrag anzeigen
    Ich habe da keine besondere Präferenz und richte mich nach der Mehrheit (die sicherlich auch mehr Ahnung davon hat als ich).
    Ich bin noch ein wenig unentschlossen, tendiere aber in Richtung Minimallizenz...
    1) behaupte nicht Du hättest es geschrieben wenn Du den Quellcode weitergibts
    2) evtl noch behaupte nicht Du hättest es geschrieben wenn Du ein ausführbares Programm weitergibts

    Da bietet sich quasi eine Bierware Lizenz an ;)

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