Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Rollgliss und Wartung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102

    Rollgliss und Wartung

    Ich hatte letztens eine nette Unterhaltung mit Kameraden einer anderen Wehr. Es ging darum ob das Rollgliss (3-Bein mit Abseilvorrichtung) regelmäßig selbst geprüft werden darf. Oder ob das ganze Ding zum Hersteller ins Werk eingeschickt werden muss.

    Was ist da jetzt richtig??? bzw. Wer hat da was Schriftliches? Ich wäre um Hilfe sehr dankbar.


    Danke
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    969
    ich weiß ist ne blöde Antwort aber schau doch mal in die Gebrauchsanleitung deines Rollglisses da müsste auf jeden Fall eine Herstellerangabe sein wann und wie das Gerät zu prüfen ist und auch von wem! Wenn Sachkundige Person drin steht dann darf das meines Wissens auch ein Gerätewart machen der daran unterwissen ist.

    Edit hier die GUV Vorschrift: : http://www.ff-blofeld.de/downloads/GUV%20R%20199.pdf

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2006
    Beiträge
    113
    Hallo Pinselmaster,

    von einem Sachkundigen nach BGG906 darf beinahe alles geprüft werden, was man so in einem AbStuSi-Satz findet....Karabiner, Gurte, Seile...

    Leider aber KEIN Rollgliss! Dieses muss entweder durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller speziell geschulte Person geprüft werden...
    Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
    Viele Grüße
    Heiko

  4. #4
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604

    Wir haben einen Rollgliss

    Den wir haben, soll regelmässig einer Sichtprüfung unterzogen werden, sowie vor und nach der Nutzung(falls es der Einsatz zu läßt). Dabei soll auf Beschädigungen, Risse, und Seilspliss geachtet werden, und zusätzlich einer Halbjährlicher Prüfung, einer vom Hersteller eingewiesenen Person(macht unser Gerätewart).

    Sind Beschädigungen vorhanden, muss das Seil eingeschickt werden.
    Das Beste ist, aber:
    Wir machen da immer unsere Späßchen drüber und sagen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft, man darf den Seilsatz, nur einen begrenzten Zeitraum nutzen, weil der Hersteller sonst keine Garantie übernimmt, und darf in Regelmäßigen Abständen ein neuen Seilsatz kaufen.

    Für alle die kein Spaß verstehen:
    Ja wir sind uns im klaren darüber, dass es der Sicherheit diehnt, aber weil der Seilsatz nicht ganz billig ist, ist das unser kleines Vergnügen, unserm Wehrführer, der sehr auf Sparsamkeit bedacht ist, ein wenig zu necken.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2006
    Beiträge
    113
    Hallo zusammen,

    die Prüfung JEDES Geräts, das bei Arbeiten mit dem Seil oder Ähnlichem zum Einsatz kommt MUSS vor und nach jeder Benutzung vom ANWENDER einer Sichtprüfung unterzogen werden...Ich weis, dass das in der Praxis oft anders läuft, ist aber theorethisch so vorgeschrieben...
    Viele Grüße
    Heiko

  6. #6
    Registriert seit
    03.05.2002
    Beiträge
    102
    Hallo

    Danke für eure Antworten. Dass das Gerät regelmäßig und nach Gebrauch von uns geprüft werden muss ist mir schon klar, und sollte selbstverständlich sein. Das mit dem Seil austauschen ist mir auch klar, und wurde bei uns erst vor kurzen gemacht.

    Aber wie "heikomuenzing" schon gesagt hat. Muss das Rollgliss regelmäßig zum Hersteller eingeschickt werden. Aber wo soll das stehen? Ich habe bis jetzt noch nichts darüber gefunden.

    Ich habe auch erfahren dass unsere regionale BF alle Rollgliss vor ein paar Jahren ausgemustert hat. Eben wegen dieser Vorschrift.
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •