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Thema: Rollgliss und Wartung

  1. #1
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    Rollgliss und Wartung

    Ich hatte letztens eine nette Unterhaltung mit Kameraden einer anderen Wehr. Es ging darum ob das Rollgliss (3-Bein mit Abseilvorrichtung) regelmäßig selbst geprüft werden darf. Oder ob das ganze Ding zum Hersteller ins Werk eingeschickt werden muss.

    Was ist da jetzt richtig??? bzw. Wer hat da was Schriftliches? Ich wäre um Hilfe sehr dankbar.


    Danke
    Hast du Minimax zuhaus. Bricht bei dir kein Feuer aus...

    ... doch Minimax ist ein großer mist, wenn du nicht zuhause bist.

  2. #2
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    ich weiß ist ne blöde Antwort aber schau doch mal in die Gebrauchsanleitung deines Rollglisses da müsste auf jeden Fall eine Herstellerangabe sein wann und wie das Gerät zu prüfen ist und auch von wem! Wenn Sachkundige Person drin steht dann darf das meines Wissens auch ein Gerätewart machen der daran unterwissen ist.

    Edit hier die GUV Vorschrift: : http://www.ff-blofeld.de/downloads/GUV%20R%20199.pdf

  3. #3
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    Hallo Pinselmaster,

    von einem Sachkundigen nach BGG906 darf beinahe alles geprüft werden, was man so in einem AbStuSi-Satz findet....Karabiner, Gurte, Seile...

    Leider aber KEIN Rollgliss! Dieses muss entweder durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller speziell geschulte Person geprüft werden...
    Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
    Viele Grüße
    Heiko

  4. #4
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    Wir haben einen Rollgliss

    Den wir haben, soll regelmässig einer Sichtprüfung unterzogen werden, sowie vor und nach der Nutzung(falls es der Einsatz zu läßt). Dabei soll auf Beschädigungen, Risse, und Seilspliss geachtet werden, und zusätzlich einer Halbjährlicher Prüfung, einer vom Hersteller eingewiesenen Person(macht unser Gerätewart).

    Sind Beschädigungen vorhanden, muss das Seil eingeschickt werden.
    Das Beste ist, aber:
    Wir machen da immer unsere Späßchen drüber und sagen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bald abläuft, man darf den Seilsatz, nur einen begrenzten Zeitraum nutzen, weil der Hersteller sonst keine Garantie übernimmt, und darf in Regelmäßigen Abständen ein neuen Seilsatz kaufen.

    Für alle die kein Spaß verstehen:
    Ja wir sind uns im klaren darüber, dass es der Sicherheit diehnt, aber weil der Seilsatz nicht ganz billig ist, ist das unser kleines Vergnügen, unserm Wehrführer, der sehr auf Sparsamkeit bedacht ist, ein wenig zu necken.

  5. #5
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    Hallo zusammen,

    die Prüfung JEDES Geräts, das bei Arbeiten mit dem Seil oder Ähnlichem zum Einsatz kommt MUSS vor und nach jeder Benutzung vom ANWENDER einer Sichtprüfung unterzogen werden...Ich weis, dass das in der Praxis oft anders läuft, ist aber theorethisch so vorgeschrieben...
    Viele Grüße
    Heiko

  6. #6
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    Hallo

    Danke für eure Antworten. Dass das Gerät regelmäßig und nach Gebrauch von uns geprüft werden muss ist mir schon klar, und sollte selbstverständlich sein. Das mit dem Seil austauschen ist mir auch klar, und wurde bei uns erst vor kurzen gemacht.

    Aber wie "heikomuenzing" schon gesagt hat. Muss das Rollgliss regelmäßig zum Hersteller eingeschickt werden. Aber wo soll das stehen? Ich habe bis jetzt noch nichts darüber gefunden.

    Ich habe auch erfahren dass unsere regionale BF alle Rollgliss vor ein paar Jahren ausgemustert hat. Eben wegen dieser Vorschrift.
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  7. #7
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    Dass Geräte beim Abbauen kurz angeschaut werden, sollte nicht nur bei solchen Geräten eine Selbstverständlichkeit sein.

    Da das Rollgliss aber von verschiedenen Herstellern angeboten wird, solltest Du unbedingt beim entsprechenden nachfragen.

    Jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich. Der Fragestellung entsprechend entnehme ich, dass ihr das keinen habt. Was eine möglichkeit sein könnte, ist der Feuerwehr-TÜV. Vielleicht hat der eine solche Schulung, oder weiss wenigstens, wo ihr es prüfen lassen könnt.

    Zudem muss das Gerät nach 10, 15, 20, 25... Jahre zu einer "Revision nach Herstellervorschriften".

    Eben diese vielen Prüfungen und der Preis haben hier schon einige Feuerwehren dazu bewegt, das Gerät durch einen Flaschenzug zu ersetzen, bei dem ein einfacher Sachkundiger ausreichend ist, und daran dürfen auch Teile selbst ersetzt werden.

    Der einzige unterschied zum Rollgliss ist, dass mehr Seil benötigt wird. Soll am Rollgliss aber aufgezogen werden, wird auch hier mit einer losen Rolle gearbeitet, was die Reichweite schon halbiert.
    Doppelte Kraft --> Halber weg.
    Aber ein Vernünftiger Flaschenzug ist erheblich vielseitiger. Und wenn entsprechende Rollen dazu verwendet werden, passt der Sogar in den selben Sack mit mehr Seil, weil das Rollgliss an sich ja auch sperrig und schwer ist.



    viele Grüße

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