ich weiß ist ne blöde Antwort aber schau doch mal in die Gebrauchsanleitung deines Rollglisses da müsste auf jeden Fall eine Herstellerangabe sein wann und wie das Gerät zu prüfen ist und auch von wem! Wenn Sachkundige Person drin steht dann darf das meines Wissens auch ein Gerätewart machen der daran unterwissen ist.

Edit hier die GUV Vorschrift: : http://www.ff-blofeld.de/downloads/GUV%20R%20199.pdf