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Zitat von
Mr. Blaulicht
Als alter Wortklauber will ich dir da mal teilweise widersprechen:
Zwar gilt die Einschränkung "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.", allerdings lt. Abs. 1 nur für "die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst"
Für den RD gilt nach Abs. 5a: "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden." Für mich heißt das: Wenn höchste Eile geboten ist, kann ich alle Regeln der StVO über Bord werfen (natürlich unter Beachtung des Abs. 8).