Zitat Zitat von Aktuelles, oben verlinktes Schreiben
Aufgrund des § 9 Abs. 4 des LBKG lasse ich die Verwendung der Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr nach dem beigefügten Rundschreiben zu.
Zitat Zitat von § 9 Abs. 4 LBKG RLP
Die Feuerwehren verwenden die genormte oder von dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium oder durch von ihm bestimmte Stellen zugelassene oder anerkannte Ausrüstung.
Zitat Zitat von § 4 Abs. 2 Feuerwehrverordnung RLP
Auf dem Feuerwehr-Dienstanzug und der Feuerwehr-Schutzkleidung können Dienstgrad- und Funktionsabzeichen getragen werden.
Ergo: Die Landesvorschriften geben mir überhaupt nicht zwingend vor, mich mit irgendwelchen Abzeichen zu verzieren. Könnte natürlich die Kommune per Dienstanweisung, aber mit solchen Quatsch hält sich diese bei uns nicht auf.
Also trage ich mein Abzeichen in der Innentasche völlig rechtsmäßig.


PS: Wenn ich beim Eintritt in die Feuerwehr alles das gewußt hätte, was ich inzwischen von der Feuerwehr und den ganzen Zusammenhängen in ihrer derzeitigen Organisationsform kennengelernt habe - ich würde es wahrscheinlich nicht nochmal machen.