Zitat von Aktuelles, oben verlinktes Schreiben
Zitat von § 9 Abs. 4 LBKG RLP
Ergo: Die Landesvorschriften geben mir überhaupt nicht zwingend vor, mich mit irgendwelchen Abzeichen zu verzieren. Könnte natürlich die Kommune per Dienstanweisung, aber mit solchen Quatsch hält sich diese bei uns nicht auf.Zitat von § 4 Abs. 2 Feuerwehrverordnung RLP
Also trage ich mein Abzeichen in der Innentasche völlig rechtsmäßig.
PS: Wenn ich beim Eintritt in die Feuerwehr alles das gewußt hätte, was ich inzwischen von der Feuerwehr und den ganzen Zusammenhängen in ihrer derzeitigen Organisationsform kennengelernt habe - ich würde es wahrscheinlich nicht nochmal machen.