Erst einmal muss man sagen, dass es in dem Sinn keine "IA-Zulassung" gibt. Es gibt auch kaum Vorschriften, wann was zu tragen ist, die Stichworte lauten Schutzzieldefinition, Eigenverantwortung und Gefährdungsbeurteilung und in deren Rahmen die Auswahl geeigneter PSA.
Man darf auch mit Baumwollklamotten und Lederstulpenhandschuhen in den IA, sollte sich aber nicht wundern, wenn etwas passiert. Die Unfallversicherungsträger geben teilweise Informationen, wie die gesetzten Schutzziele beispielsweise zu erfüllen sind. Andere, gleichwertige Maßnahmen sind aber genau so zulässig.
Wenn ihr im Rahmen Eurer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, dass die vorhandenen Handschuhe weiterhin einen ausreichenden Schutz bieten, auch wenn sie nach einer mittlerweile in einer neuen Fassung vorliegenden Norm sind, dann ist das eben so. Eine gewissenhafte Informationsermittlung und schlüssige Dokumentation vorausgesetzt, kann euch dann keiner etwas haben. Aber das sollte dann schon eine fachkundige Person machen, die sich mit der Materie auskennt. Allein mit dem Durchblättern des Kataloges ist das nicht getan.
Es verlangt niemand, dass grundsätzlich alles auszutauschen ist, wenn eine neue Norm vorliegt.
Für die DIN EN 659 ist jedenfalls im Moment die Ausgabe 2008-06 aktuell, ob und was sich da gegenüber der Vorgängernorm geändert hat, sollte sich über Google herausfinden lassen.