
Zitat von
Mister-X
@Mister - X,
deine Urteile, auf die du dich berufst... sind uralt.
Das TKG wurde 2004 geändert.
siehe z.B. hier:
Abhören des Polizeifunks kann teuer werden
Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. (AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds).
Beschlagnahme eines Funkscanners
Auch ein ausgeschalteter Funkscanner darf von Polizei oder Gericht beschlagnahmt werden. Das entschied das Amtsgericht Detmold (Az: 4 GS 2055/02). In dem vorliegenden Fall hatten Polizisten bei einer Routinekontrolle das Gerät auf dem Beifahrersitz eines Journalisten gesehen und eingezogen, weil sie in dem Scanner eine illegale Funkabhöranlage sahen. Auf der Rückseite des Geräts waren die Frequenzen von Polizeibehörden notiert.
Quelle: journalist 1/2003 - Verbandsorgang des Deutschen Journalisten-verbandes
und hier :
B E S C H L U S S:
Bayerisches Oberstes Landesgericht
http://www.funkmagazin.de/15049.htm
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge