Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
Hallo Ihrz,

bin heute beim stöbern im Netz auf was gestoßen das mich etwas ins grübeln brachte.

Und zwar ging es darum das die Speicherung von Frequenzen auf denen z.B. polizei Funkt Verboten seih.
In einem fall hatte Jemand einen Scanner im Auto, Betriebsbereit jedoch nicht eingeschaltet. In diesem war halt die Polizei Frequenz eingespeichert woraufhin das dingen eingezogen wurde und eine Strafanzeige gestellt.

Finds halt bissel merkwürdig und wollt mal schaun was ihr da für Infos habt....
Moin!

Das Mitführen eines betriebsbereiten Scanners erfüllt meines Wissens nach den Tatbestand schon. Er muss nicht eingeschaltet sein. Wenn dann noch die entsprechenden Frequenzen gespeichert sind, könnte es schon schlecht aussehen, aus dieser Nummer wieder raus zu kommen.