Da fragt man sich, ob die Leute, die sowas entscheiden, Ahnung von der Materie haben.
Gerade weil Feuerwehr Ländersache ist und auch der Gesetzgeber erkannt hat, dass solche Regelungen nicht im Interesse der Betroffenen, der Feuerwehren und der Länder sein önnen, gibt es eine "Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften" im Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) im Arbeitskreis V der ständigen Konferenz der Innenminister, die dann z. B. die FwDV 2 erarbeitet und den Ländern zur Einführung empfiehlt.
Diese FwDV 2 verfolgt das Ziel, dass die Ausbildung (und mit den anderen FwDV auch das Vorgehen im Einsatz) bundesweit gleich ist und man einfach innerhalb der Länder wechseln kann.
Der Dienstgrad muss angepasst werden, klar. Die Lehrgänge sollten, sofern sie nach FwDV 2 abgeleistet sind, anerkannt werden (Ausnahme z. B. der einwöchige GF-Lehrgang in Bayern, der nicht nach FwDV 2 ist).
Leider scheinen sich immer weniger an diese äußerst sinnvolle Regelung halten zu wollen und meinen, ihr eigenes Süppchen kochen zu können. Bevor ich in einem anderen Bundesland wieder bei Null anfange schmeiße ich die Feuerwehrbrocken hin, soviel steht fest.