Hallo,
KFZ-Funkgeräte unterliegen nicht der e1-Kennzeichnung, da sie keie sicherheitsrelevanten Auswirungen auf ein KFZ haben (richtiger Einbau vorausgesetzt).
Dies wird -ergänzend zu älteren Unterlagen- noch einmal in dem aktuellen EMV-Leitfaden der PFA von 2008 dargelegt. Bezug genommen wird dabei auch auf die KFZ-Richtlinie, die ich aber derzeit nicht zu Hand habe.
Hier noch der Originallink:
http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...iften.pdf.html
Im Dokument bitte Seite 19 beachten.
Gruß
Knut