Zitat von Funker_ELF
Es ist zwar etwas länger her aber wer geht denn mit dem SCHNELLANGRIFF in den Innenangriff.
Das ist absolut tödlich und totaler Schwachsinn weil du ja noch nicht einmal die Betriebsdurchflussmenge parat hast wenn es sein muss.
Ja, absolut!
Eventuell
Nein, absolut notwendig!
Zitat von Funker_ELF
Es ist zwar etwas länger her aber wer geht denn mit dem SCHNELLANGRIFF in den Innenangriff.
Das ist absolut tödlich und totaler Schwachsinn weil du ja noch nicht einmal die Betriebsdurchflussmenge parat hast wenn es sein muss.
Beim Schnellangriff kann man ja heute auch eine C-Länge in Buchten meinen bzw
die Schnellangriffstasche (D-Schlauch)...
Formbeständige Schläuche haben meiner Meinung nach nur was auf einem 24/50 oder anderen TLF zu suchen....
Arbeitserleichterung - bei welchen Einsätzen lohnt es sich den nicht eine C-Länge zu verlegen? Das Einsatzspektrum beschränkt sich dann wohl auf Einsätze, bei denen auch die Kübelspritze reicht....
Im Grunde hast du Recht, dennoch ist DIN mäßig ein Extra Abgang Pflicht.Zitat von überhose
Leider.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zitat von überhose
Müßte die Norm zB HLF selbst sein.
Denn wir mußten auch noch einen Schnellangriffsabgang montieren obwohl wir eigentlich nicht wollten, egal was bei uns brennt, wir gehen immer über den Schnellangriffsverteiler.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Also ich sehe bei der derzeitigen Vorschriftenlage keine Möglichkeit, den Schnellangriff im Innenangriff zu nutzen.
FwDV 3 sagt, den Schnellangriff nur nutzen, wenn kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss.
FwDV 7 sagt, bei Innenangriff immer Sicherheitstrupp
FwDV 1 sagt, Rohr für Sicherheitstrupp immer am mittlerem Abgang des Verteiler anschliessen (Sonderrohr).
Also benötige ich für einen Innenangriff immer einen Verteiler und mind. 2 Rohre.
Also nichts SA.
Ende.
Die FwDV sind nur Empfehlungen und sind nicht bindend.Zitat von greyman
Bayern macht zB wieder ne Extra Gang. Hier wird das Rohr für den Sicherungstrupp rechts angekuppelt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Korrekt, so z.B. bei uns in Hessen. Hier werden die FwDVen verbindlich eingeführt, was auch entsprechend im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.Zitat von überhose
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