jetzt habe ich doch noch mal eine Frage.
Ich habe zwar überall gefunden das zugelassene Geräte gefordert werden, aber von Sanktionen im gegensätzlichen Fall habe ich nichts gefunden.
Sanktionen, nein.
Wenn was passiert strafrechtlicher und ggf. zivilrechtlicher Natur: Dann wohl nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich...
Moin..
Eigentlich sehe ich persönlich die Sache recht einfach:
Die Beschaffung ist natürlich nicht verboten, jeder darf sich schliesslich so nen
Melder kaufen.
Der Betrieb eines nicht zugelassenen Melders auf einer Frequenz des nömL ...
DAS ist wieder ne andere Sache, und es ist keine Ordnungswidrigkeit..
Soll doch der Bedarfsträger der Kosten wegen diese Viecher kaufen, der soll
sich nur im Klaren darüber sein, das keiner der "Melderträger" einen Melder
akzeptieren wird, der nicht zugelassen ist.
Klar, da kommt wieder die alte Diskussion, das man dann ja keinen Melder hat,
nicht informiert wird oder oder oder .. aber ich denke, man sollte schon den Arsch
in der Hose haben und konsequent sein, wenn man schon zugelassene Melder
fordert, auch nur solche zu verwenden. Und wenn es nicht gerade um DME gehen
würde, könnte man bei FME auch hinzufügen, das man hier ebenso konsequent
auf die Mithörfunktion verzichten würde, ohne wenn und aber.
Naja, nur meine 2 Cent ;)
Gruss,
Tim
--
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
so werde ich das auch handhaben.
Meine Bedenken habe ich dem Beschaffer kundgetan....
Ich denke es wird nicht lange dauern nachdem die ersten an dem Teil rumgespielt habe und Schleifen nicht auslösen...
Vielen Dank für die vielen Antworten
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