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Thema: Beschaffung nicht zugelassener DME

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  1. #1
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    Beschaffung nicht zugelassener DME

    Moin

    die Suchfunktion förderte leider nicht das was ich suche zu Tage.

    Welche Sanktionen drohen wenn nicht zugelassene DME angeschafft werden. Ich meine mich dunkel zu erinnern das unsere FW DME mit Seriennummer gemeldet werden müssen.

    Hintergrund: Unsere RW (DRK vom Kreis beauftragt) hat zur Alarmierung der hauptamtlichen Kräfte aus dem Frei (zur SEG Unterstützung zB.) Alphapoc 505 beschafft. Leider wurde aus Kostengründen auf die TR-BOS Zulassung verzichtet. Stellt die Beschaffung und der Betrieb einen Verstoss gegen das TKG da? Und wenn ja was drohen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer für Konsequenzen?

    Gruß Grisu1000

  2. #2
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    Grundsätzlich müssen alle Geräte eine Zulassung nach TR-BOS haben die auf den entsprechenden Frequenzen betrieben werden.

    Aber, wo kein Kläger da kein Richter. Sollte es aber mal zu einem Problem kommen (Gruppe wird alarmiert, kommt aber nicht weil DME nicht geht) und es kommt jemand zu Schaden, dann kommt der Staatsanwalt und geht der Sache auf den Grund. Und dann wirds kritisch.

    Ist wie überall, wenn nix passiert ist ok. Aber wehe wenn...

  3. #3
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    ja grundsätzlich habe ich mir das schon gedacht.

    Wichtig ist halt was in der Hand zu haben. Billig kauft man immer zweimal. Bei den Hauptamtlichen ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen.

    Mir schmeckt eben nur nicht das man auf die Idee kommt diese Geräte auch im Tages-Geschäft einzusetzen. Die mögen OK sein für den Feuerwehrmann oder DRKler als personenbezogene DME. Da gehen die Leute auch anders mit um.

    Wenn ich mir unsere Patrons anschaue die sind nach vier Jahren im Rettungsdienst und drei Reparaturen reif für die Ausmusterung. In der Feuerwehr laufen die Dinger problemlos 10 Jahre und wahrscheinlich noch länger.

    .... hmm

    Wo steht denn nun geschrieben das die Beschaffung TR-BOS konform sein muss?... Frage selbst beantwortet in der TR-BOS selber :-)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Grisu1000 Beitrag anzeigen
    Wo steht denn nun geschrieben das die Beschaffung TR-BOS konform sein muss?... Frage selbst beantwortet in der TR-BOS selber :-)
    Nicht ganz, wenn ich mich recht entsinne in der "Meterwellenrichtlinie BOS" ;)

    Aber das ist jetzt Haarspalterei...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    jetzt habe ich doch noch mal eine Frage.

    Ich habe zwar überall gefunden das zugelassene Geräte gefordert werden, aber von Sanktionen im gegensätzlichen Fall habe ich nichts gefunden.

  6. #6
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    Sanktionen, nein.
    Wenn was passiert strafrechtlicher und ggf. zivilrechtlicher Natur: Dann wohl nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich...

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