Beides greift da nicht... oder ist völlig irrelevant... darfste dir jetz aussuchen ;)
Es geht einzig und allein darum, ob ein Gelände von dem Bereich der StVO/StVZO abgeschottet ist...
Also Gelände mit Zaun drum rum und ner Schranke zum reinfahren... Fertig *g*
Das es Werkfeuerwehren gibt, die auch im Bereich der StVO rum fahren dürfen, ist ja bekannt...
Und es gibt diese auch noch größer, die haben auch RTWs usw...
Siehe: RWE Kohleabbau im Ruhrgebiet
oder auch Fraport Flughafen Frankfurt...
und viele viele weitere...
MfG Fabsi






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