Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
firmengelände=privatgelände
Beides greift da nicht... oder ist völlig irrelevant... darfste dir jetz aussuchen ;)

Es geht einzig und allein darum, ob ein Gelände von dem Bereich der StVO/StVZO abgeschottet ist...

Also Gelände mit Zaun drum rum und ner Schranke zum reinfahren... Fertig *g*

Das es Werkfeuerwehren gibt, die auch im Bereich der StVO rum fahren dürfen, ist ja bekannt...

Und es gibt diese auch noch größer, die haben auch RTWs usw...

Siehe: RWE Kohleabbau im Ruhrgebiet
oder auch Fraport Flughafen Frankfurt...
und viele viele weitere...

MfG Fabsi