Das Straßenverkehrsrecht spricht allgemein von der Feuerwehr, die Landesbrandschutzgesetze konkretisieren, was Feuerwehr ist. In NRW wären das zum Beispiel neben den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) auch angeordnete oder anerkannte Werkfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehren aber nicht (mal eben eine Betriebsfeuerwehr gründen, um mit dem Feuerwehrauto fahren zu dürfen, geht also nicht, weil es in NRW gar keine Betriebsfeuerwehren gibt).
Ich würde mal stark davon ausgehen, dass anerkannte oder angeordnete Werkfeuerwehren auch ein Feuerwehrfahrzeug oder einen Rettungswagen als "sonstiges KFZ" wie öffentliche Feuerwehren zulassen können. Gerade Werkfeuerwehr-RTW sind doch häufig außerhalb des Werksgeländes unterwegs. Und wie der RTW dann von außen auszusehen hat, ist ja nicht abschließend geregelt. Theoretisch vorstellbar ist das also durchaus. ;)