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Thema: FFW: LKW Führerschein (Hänger)

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    das ist ja fast schon ein schnäppchen ;-)

    laut mehreren fahrlehrern kommt bei uns in bayern keiner unter 2500€ weg...
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  2. #2
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    Hab komplett 2200,- im Mai/2007 bezahlt für CE. Nur Pflichtstunden hat ausgereicht.

  3. #3
    Memo1 Gast
    Neee, das war ein normales Angebot gewesen...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Memo1 Beitrag anzeigen
    Neee, das war ein normales Angebot gewesen...
    Wobei Angebot und Ist-Preis sind meistens auch noch zwei paar Schuhe... im Angebot wird ja normalerweise nur von den Pflichtstunden ausgegangen und jede Stundie die du drüber bist ist dein eigenes finanzielles Problem!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  5. #5
    ballalaika Gast
    Mal was anderes. Weiß jemand wie das mit der Qualifaktion zum Berufskraftfahrer ist? Die braucht man ja nicht um Feuerwehrfahrzeug zu fahren aber kann es passieren das das Landratsamt den Führerschein (alle 5 jahre, bei der Klasse 2 ab 50 jahren) nur noch verlängert wenn die sehen das man diese Qualifikation hat?

  6. #6
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    Nein. Du brauchst nicht die Qualifikation zum Berufskraftfahrer, um Fw-fzg., fahren z

    Der Klasse 2.Schein, und eine Einweisung reichen normaler weise.
    Der Berufskraftfahrer ist ein erlernbarer Beruf, mit einer Prüfung vor einer Handelskammer. Der Unterschied ist halt wenn Du nen Bandscheibenvorfall mal bekommst wird es Dir schneller als Berufskrankheit anerkannt.(Spruch meines Fahrschullehrers dazu)

    Die Verlängerung alle 5 Jahre, müssen alle machen, die den Führerschein nach 1999 oder oder mitte 2000 gemacht haben, oder alle die die das 50. Lebensjahr erreicht haben. Das gab es es bei Busfahrern schon Jahre davor.

    Und dein Kl.2-Schein kann Dir einfach so niemand weg nehmen, so lange Du nicht im Strassenverkehr zu oft, die selbe Dummheit machst .
    Man kann dir aber verbieten ein FW-fzg zu fahren, wenn Du dich als nicht geeignet erweist, und z.B.: mal ebend Einsatzmäßig zur Eisdiehle fährst, oder zur Frittenranch(wenn da nicht grade der Einsatz stattfindet), halt so aus Jux, und dollerei!
    Oder deine Mannschaft, sich nach einer fahrt mit Dir,zum gemeinsammen Gruppenkotzen trifft(warnung! Danach gibt es meistens Gruppen-keile!)

    Wenn Du halt ein wenig Erfahrung hast, freuen sich deine Kameraden über eine angenehmere Fahrweise. Bei uns ist es so, dass wir insgesamt 16 leute mit Kl.2-schein haben, und nur einer nutzt den Beruflich, und die anderen haben den damals bei der Bundeswehr gemacht. Und jetzt rate mal, bei wem die meisten leute einsteigen, wenn es in den Einsatz geht.

    Upps, es könnte natürlich sein, dass Dir der Landrat eine bestimmte mindestzahl an Praxis-erfahrung vorschreibt. Dann soll er Dir aber auch eine Stelle empfehlen, wo man die machen kann

  7. #7
    ballalaika Gast
    ja ok das war mir soweit bekannt :) mir ging es jetzt speziell um des zeug was in den nächsten jahren eingeführt wird

  8. #8
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    Zitat Zitat von ballalaika Beitrag anzeigen
    Mal was anderes. Weiß jemand wie das mit der Qualifaktion zum Berufskraftfahrer ist? Die braucht man ja nicht um Feuerwehrfahrzeug zu fahren aber kann es passieren das das Landratsamt den Führerschein (alle 5 jahre, bei der Klasse 2 ab 50 jahren) nur noch verlängert wenn die sehen das man diese Qualifikation hat?
    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz-BKrFQG

    §1 (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
    (...)
    2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
    3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
    (...)

  9. #9
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    @ DaRealAd:

    Genau! Gab auch schon einen Thread hier, in dem das erläutert wurde.

    Trotzdem müssen alle Kraftfahrer ihre Klasse C/CE alle 5 Jahre verlängern lassen (für HiOrgs dann natürlich ohne Qualifikationsnachweis).
    MkG
    Rundhauber

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