Zitat Zitat von KBL1959 Beitrag anzeigen
Es gilt immer noch und in ganz Deutschland die DV 810, darin ist alles geregelt.
*ahhhh* ein Lichtblick :)

Hatte mich schon gewundert, wieso in einem BOS-FUNK-FACH-Forum, keiner weis, was in der DV 810 drin steht ^^

Um das ganze mal auseinander zu klambüstern:

In der DV 810 wird sich auf die Funkrufnamenkataloge der Länder bezogen...

In RLP (andere BLs kenn ich die Kataloge jetzt nicht *g*) ist es seit einiger Zeit so, das die Florentine aus dem 2m weg gefallen ist, ebenso wie Äskulap usw.
Sprich: Es gibt keine Trennung mehr der "Organisationsnamen" von 4m und 2m...
Wird im Funkerlehrgang trotzdem noch weiterhin erwähnt, da bisher noch nicht alle BLs "mitgezogen" haben...

Desweiteren können jetzt auch Funkrufnamen "selbst kreiert" werden, die Funktionsbezogen sind und nicht im Detailkatalog stehen...

So beispielsweise der ! Einsatzleiter ! welcher gerade mit dem RotKreuz Bumshausen 10-13-6 (2m Gerät, richtig gelesen ohne Äskulap *g*) kann nun auch einfach mit "Einsatzleiter von" gerufen werden und darf auch selbst so rufen...

WENN man solche Funkrufnamen "bastelt" dann MUSS man auch darauf achten, das diese je nach "Mitspielerzahl" immer eindeutig bleiben...

Was also bedeuten würde, das der "Maschinist" bei 2 eingesetzten Fahrzeugen seinen "Fahrzeugrufnamen" davor bekommt (hier darf dann auch abgekürzt werden) ---> Achtung: DAVOR, NIE dahinter... Warum? Damit man aufhorcht, sobald man seinen Fahrzeugrufnamen hört und nicht, sobald man hört das ein Maschinist angesprochen wurde ^^

Das kann dann sogar so weit gehen, das ich funke:
"Drehleitermaschinist für Notarzt kommen"


MfG Fabsi

P.S.: So und jetzt ess ich meine Chips, bis die erste Nachfrage nach dem "für" statt "von" kommt ;)