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Thema: Organisationsfremd arbeiten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo Mr. Blaulicht,

    ich denke das sind zweierlei Sachen. Das eine ist deine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Bereitschaft/Rettungsdienst des DRK. Hier bist Du ehrenamtlich und freiwillig tätig und stehst in keinem Arbeitsverhältnis. Du hast sicherlich keinen Vertrag o.ä. unterschrieben, in dem steht, dass Du nirgends anders Rettungsdienst fahren darfst. Es ist somit auch beim DRK nicht genehmigungs- bzw. anzeigungspflichtig.

    Der Casus Knacktus ist natürlich, dass es eine "Konkurrenz"-Organisation ist, bei der Du als Aushilfskraft fahren möchtest. Gern gesehen wird so etwas natürlich nicht; Verständlicherweise. Ich denke auch, dass es etwas Rummel darum geben könnte. Vom Gesetz her ist es natürlich nonsens; lediglich die moralische Seite könnte hier im Weg stehen.

    Ich für meinen Teil fahre auch organisationsübergreifend und das ohne schlechtes Gewissen ;-)


    Gruß
    Michael

  2. #2
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    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Welche Dienstanweisung?

  4. #4
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    Beim DRK ist es möglich,als freier Mitarbeiter, z.B.,wenn man Feuerwehr-mann/-frau, THWler ist mit zu arbeiten.
    Man muss halt nur ganz klar sagen, was einem Wichtiger ist, bzw., was ist wenn beide Gruppen alarmiert werden, wo man dann in den Einsatz fährt.
    Vor allem beiden Organisationsleitern davon erzählen, und in Kenntnis setzen. Es gibt nix blöderes, als in einem KTW zu einem Einsatz gerufen zu werden, und da sind dann deine Feuerwehrkameraden!

    Allerdings ist es ein Problem, wenn man im DRK ist, und dann bei den Maltesern,Johannitern,ASB, usw., bzw umgekehrt tätig werden möchte. Weil es da so komische Vorschriften und Erlasse gibt, und die Organisationen eigentlich die selbe Tätigkeit aus üben, gewissermassen Konkurrenten sind.

  5. #5
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Mich würde auch interessieren, welche Dienstanweisung. Ich bin seit weit mehr als einem Jahrzent im DRK tätig, war dort auch Führungskraft und habe von einer bundesweiten Dienstanweisung noch nichts gehört. Es gibt eine Dienstordnung, in der steht aber so etwas nicht drin.

    Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)

    Gruß
    Michael

  6. #6
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    Zitat Zitat von Paramedic Beitrag anzeigen
    Außerdem "bundesweit auschließt" kann ja nicht sein. Die Bayern haben ja ihr eigenes Rotes Kreuz ;-)
    Da du es ansprichst Michael, will ich das "ominöse Tun" um diese Sache mal ein wenig aufklären ;)

    Klar, die einzelnen Bereitschaften/Verbände können dich bei Vergehen ausschliessen... (Dürfte nichts neues sein...)

    Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, jemandem "Aus dem Roten Kreuz aus zu schließen"...

    Kommt beispielsweise dann zum Tragen, wenn jemand den Ruf des DRK ruinieren will...
    (Wobei es unerheblich ist, ob der jenige jetzt nur über die Lokalpresse stunk über seinen dortigen Kreisverband/Ortsverein macht oder das ganze Deutschland/Weltweit versucht...)
    [Anmerkung: natürlich nur mutwilliges verhalten... ich denke, das dürfte klar sein ^^]

    Wenn es denn dann zu einem solchen Ausschluss gekommen ist, dann bekommt dieser jenige weder einen Job, noch eine möglichkeit irgend einer Mitgliedschaft im Roten Kreuz und ebenso allen seinen Rot-Halbmond teilen....
    Und dieser Ausschluss ist wenn dann: Weltweit und Endgültig...

    MfG Fabsi

  7. #7
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    Moin..

    Spinnen wir rum: Ich bin in DRK OV X-Dorf gewesen und gegangen worden.
    Ich trete nun in DRK OV Y-Dorf ein, nachdem ich aus beruflichen Gründen 700km
    weggezogen bin ..

    Wer denkt nun das Y-Dorf mit X-Dorf kommuniziert? Wenn ein KV Z-Stadt es nun
    5 Jahre nicht geschafft hat, eine Personalakte von KV G-Stadt "herbeizuschaffen", um
    die dort hinterlegten Ausbildungsnachweise zu erlangen... naja ..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Naja.... das einzige, was passieren kann (wird) ist, dass die HiOrg, in der er ehrenamtlich ist ihn bundesweit ausschließt, da er gegen die Dienstanweisung der HiOrg verstoßen hat.....
    Nanana... Zum Ausschluss aus dem DRK (nicht der einzelnen Bereitschaft) gehört da schon einiger mehr... (Selbst ein Diebstahl reicht dazu in den meisten Fällen nicht aus..)

    Gemault wird auch jeden fall, das ist klar...

    Aber hier bei uns beispielsweise gibt es (bis auf eine MHD und eine BF) nur Rettungswachen vom DRK... Und somit sind auch genug RAs RS usw. die auf den RWs des DRK fahren aber selbst noch privat im MHD oder bei den JUH sind...

    Was dir bei einer Festanstellung auf einer der Wachen passieren könnte, wäre natürlich, das dein Arbeitgeber dir sagt "Bevor du in deiner Freizeit noch Schichten auf anderen Wachen fährst, kannste die auch hier fahren"...

    Oder ihr habt nen privaten KT anbieter, der den HiOrgs "das Leben schwer" machen will...
    Und du fährst dann da in deiner Freizeit, obwohl du auch auf einer der RWs fahren könntest, nur weil der mehr bezahlt... Könnte dir das einiges an Missgunst einbringen in deinem Verein ;) (Ok, voll verständlich...)

    Man muss halt immer sehen, wie man das anstellt...

    Wenn man zu seinem Verein noch sagen kann "Hey, euch sind keine Nachteile entstanden und ich hätte in der Zeit eh nix für euch tun können (weil keine Dienste oder so...)" Warum nicht?

    MfG Fabsi

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