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Thema: Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Außenbeleuchtung am RTW nachrüsten

    Moin moin,

    ich habe mal wieder eine Frage an Euch.

    Wie viel würde es an Geld und Zeit etwa kosten, eine Außenbeleuchtung an einem RTW nachzurüsten?

    Gemeint ist dieses Fahrzeug.

    Vorgestellt habe ich mir jeweils rechts und links zwei feste Scheinwerfer, so wie hier etwa.

    Bin für Vorschläge, Tipps und ähnliches dankbar...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Sicherung, Schalter, Kabel und 4 Scheinwerfer...die 4 Scheinwerfer werden wohl den Preis ausmachen...

    Wir haben an unserem MZF Hella-H9-Arbeitsscheinwerfer...die machen gut hell...
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    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
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    so

    man nehme

    http://business.shop.ebay.de/items/A...=p3286.c0.m282

    ein paar meter kabel und ein paar schalter und gut ist
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Naja, die muss man dann doch bestimmt auch in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen, oder irre ich mich da?

    Hintergrund der Frage (habe ich oben vergessen!): Ich finde diese Teile eigentlich ganz praktisch und will meinen Zugführer davon überzeugen, diesen Investitionen auch zuzustimmen. Überzeugen kann ich ihn allerdings nur mit harte Fakten...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, die muss man dann doch bestimmt auch in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen, oder irre ich mich da?
    Ich meine, dass es bei uns nicht eingetragen ist. Man kann die Scheinwerfer auch während der Fahrt einschalten, zur Not halt mit der Handbremse verschalten...
    Felix
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  6. #6
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    ist an sich egal
    an dem serienfahrzeugen kann man auch bei voller fahrt das licht ein und ausschalten
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    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

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  7. #7
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    Warum denn gleich zwei Scheinwerfer pro Seite anbringen?
    Einer macht doch auch schon hell und müsste eigentlich ausreichen.
    Auf jeden Fall würde ich aber am Heck noch einen anbringen, falls dort nicht schon einer ist.

    Gruß Dennis
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  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    so

    man nehme

    http://business.shop.ebay.de/items/A...=p3286.c0.m282

    ein paar meter kabel und ein paar schalter und gut ist
    mist da war felix schneller

    ich denke hundert euro inklusive verpflegung und ein nachmittag arbeit

    müssen nicht eingetragen werden wenn sie eine e kennzeichnung haben
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  9. #9
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen

    müssen nicht eingetragen werden wenn sie eine e kennzeichnung haben
    Aber nur, wenn die Höhe über Alles durch den Anbau nicht verändert wird, oder?
    MfG

    brause

  10. #10
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    Umfeldbeleuchtung

    Hallo!

    Handbremse muss nicht angezogen sein, aber die Scheinwerfer dürfen sich nur dann einschalten lassen wenn das Fahrlicht ebenfalls an ist.
    (Ich weiß zwar leider nicht wo das steht, so ist das aber bei allen RTW mit Umfeldbeleuchtung die ich kenne von Werk her.)
    Außerdem währe eine Kontrollleuchte pro Seite empfehlenswert, wenn sie nicht sogar vorgeschrieben ist.

    Greetz poldy

  11. #11
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    Hallo ,
    ich suche einen Arbeitsscheinwerfer/Lampe zum Ausleuchten des Pumpenbedienstandes (24 Volt) . Gibt es da - natürlich wie immer : günstige Modelle ? Kann mir jemand einen Lampentyp empfehlen ? Finde momentan nichts ...

  12. #12
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Aber nur, wenn die Höhe über Alles durch den Anbau nicht verändert wird, oder?
    Da auf dem Fahrzeugdach schon Blaulichter verbaut sind gehe ich nicht davon aus das die Fahrzeughöhe durch den Anbau der Beleuchtung überschritten wird!!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  13. #13
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    Zitat Zitat von Florian kommen Beitrag anzeigen
    Da auf dem Fahrzeugdach schon Blaulichter verbaut sind gehe ich nicht davon aus das die Fahrzeughöhe durch den Anbau der Beleuchtung überschritten wird!!
    Da hast du sicher recht, war auch mehr als grundsätzliche Anmerkung gemeint.
    MfG

    brause

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