Hi,

Die einzige Urkunde die man heute braucht ist Frequenzzuteilung durch die BnetzA!
In dieser sind alle Ortsfesten Anlagen einzeln und mit Standort aufgeführt. Ausserdem Summarisch die Anzahl der Mobilen und portablen Funkgeräte.
Etwa in der Art: Mobile Funkstellen = 15, Portable Funkstellen = 50 !

Welche Funkgeräte nun verwendet werden ist völlig Egal!
Es werken keine Seriennummern oder Typangaben erfasst!

Der Zuteilungsinhaber muss nur nachweisen können das diese Geräte Grundsätzlich für den Verwendungszweck zugelassen sind. Das kann entweder durch Augenschein mithilfe des auf dem Gerät aufgebrachten Typenschild mit Bundesadler bzw. "CE ! 0168" oder halt mithilfe der Zulassungsurkunde für die Geräteserie geschehen.
In der Realität kennen die BnetzA BEamten aber die gängigen Geräte und selbst wenn das Typenschild beschädigt/entfernt wurde wird ein NAchweis der Zulässigkeit nur bei Exotischen Geräten notwendig sein...

Hat man ein exotisches Gerät und es geht die Zulassungsurkunde verloren, kopiert man sich einfach eine von einem anderen Geräteeigentümer oder fordert die vom Hersteller/Händler an. Irgendjemand wird ja wohl eine Kopie machen können.

Geht die Frequenzzuteilungsurkunde verloren muss man eine Zweitschrift bei der BnetzA anfordern...

Gruß
Carsten