Na hallo? In langweiligen Stunden in der EZ den Polizeifunk abhören? Kann ich irgendwie verstehen, aber natürlich sollte das nicht passieren...
Besonders nicht, wenn man vorher schon geschimpft wurde...
Na hallo? In langweiligen Stunden in der EZ den Polizeifunk abhören? Kann ich irgendwie verstehen, aber natürlich sollte das nicht passieren...
Besonders nicht, wenn man vorher schon geschimpft wurde...
Na ja natürlich sollte das Gerät nicht permanent auf dem Pol-Kanal laufen.
Aber es gibt Situationen, wo man mit einer anderen Organisation Kontakt aufnehmen möchte/muss, und vielleicht auch nicht mit der Wache, sondern einem Fzg, und da würde sich ja 4m anbieten.
Wenn man doch abhört, so ist das sicherlich zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber wieso wird da ein Bußgeld verhängt? Eigentlich ist es ja Sinn der Sache, dass alle Orgs 4m verwenden, um sich untereinander austauschen zu können.
Hi,
Speziell für NRW ist es so, das es ZWEI Stellen gibt die Kontrollen durchführen...
Zum einen ist es die Bundesnetzagentur. Diese Melden sich in der Regel aber vorher schriftlich an. Überraschungsbesuche gibt es fast nicht! Macht auch wenig Sinn, denn dann würden die zumindest bei den meisten Freiwilligen BOS oft vor verschlossenen Türen stehen.
(Bürozeiten der BNETZA vs. Dienstzeiten der Freiwilligen). Entsprechenden Kontrollen habe ich schon öfter mal beigewohnt (Als Verantwortlicher/Sachkundiger des Anlagenbetreibers). Den Prüfumfang hat Christian schon genannt.
Zum anderen gibt es die LZPD (Polizei) als Vertreter des Landes. Hier habe ich schon öfter von "Überraschungsbesuchen" gehört. Aber eigendlich auch nur bei Sendebetrieb. Meist lagen dann aber auch Störungsmeldungen vor. Wovon ich wohl schon gehört habe ist das die wohl bei größeren angemeldetetn Übungen mit größerem Funkeinsatz (viele Kanäle beantragt!) vorbeigeschaut haben. Aber auch eher "so" und nicht um eine große Kontrolle durchzuführen. Selbst habe ich entsprechende Kontrollen aber noch nicht erlebt.
Letztendlich muss man sich ja auch immer fragen was bezweckt werden soll. Beide Behörden wollen einen sicheren Störungsfreien Funkbetrieb sicherstellen. Alles andere ist Nebensache!
Eine große Aktion mit vielen unangemeldeten Kontrollen OHNE Vorliegen von Störungsmeldungen ist da eher wenig zweckdienlich...
Wenn aber sich der NAchbar LK beschwert das Massiv große REichweiten bei 2m Betrieb erziehlt werden die dafür sorgen das die Einsatzstellenkommunikation nicht mehr gewährleistet ist (Durch festeingebaute FuG9 an Hochantenne mit 6 Watt), dann kommt die Kontrolle aber schneller als man denkt!
Gruß
Carsten
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Danke Carsten !
Eigentlich wollte ich dich auch schon direkt anschreiben, aber dein Postfach ist hier mal wieder voll und mail hat wohl nicht geklappt ?!
Vielleicht leerst du deine PM Box mal wieder :-)
Kannst du mir noch sagen wo genau steht, das man kein FuG 9 in einem Gerätehaus als Feststation betreiben darf ?
Ich hab mal TR-Bos usw rein geguckt und bei der BNA hab ich nur Anträge gefunden für Diverses aber nichts dazu, was erlaubt ist und was nicht.Kannst du mir da für NRW weiter helfen ?
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Das es nicht erlaubt ist ergibt sich fast schon aus dem Begriff Einsatzstellenfunk (2m- Band) und damit soll man eben nicht quer durch den Ort oder die Nachbarorte funken.
Ich weiß nicht genau wo es steht aber es gibt dem Passus 2-Meter Band darf nicht an ortsfesten oder bedingt ortsfesten Antennenanlagen betrieben werden
siehst du, wieder neuer Begriff. Wie ist denn bedingt Ortsfest definiert ?
Ich will das ganze schriftlich haben. Mit entschuldigt den Audruck "Scheisshausparolen" braucht man keinem zu kommen.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Hi,
Eigendlich ist es ja ganz einfach...
Wenn Ihr eine 2m Station im FW-Haus einbauen wollt, so braucht ihr dafür eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA. (ALLE Ortsfesten Stationen müssen gemeldet werden.)
Frequenzzuteilungen im BOS Funk werden abweichend zu allen anderen Funkanwendungen durch die BnetzA NUR ausgestellt wenn die Zuständige Oberbehörde (BMI/LMI) dem Antrag zugestimmt hat.
Stimmt diese eurer 2m Station zu so bekommt Ihr diese auch durch die BnetzA genehmigt!
(Ausser es sprechen andere Gründe dagegen, wie z.b. Schutzzone für Funkmessstelle)
Stimmt das LMI dem nicht zu, so bekommt Ihr die auch niemals genehmigt...
Daher währe es doch am sinnvollsten wenn Ihr euch einfach bei dieser Stelle erkundigt. Dort wird euch Auskunft gegeben ob Ja/nein/vieleicht unter besonderen Vorraussetzungen.
Das IM-NRW hat die LZPD in Duisburg mit der Überwachung des BOS-Funks beauftragt.
http://www1.polizei-nrw.de/lzpd/Start/
Rufe dort einfach an, lasse dich mit den Für BOS Funk zuständigen Mitarbeiter verbinden und Frage direkt nach! Dann hast du deine Antwort in fünf Minuten.
Achja: Die beißen nicht!
Gruß
Carsten
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Einfach mal bei der zuständigen Kreisleitstelle oder der LZPD nachfragen scheidet vmtl. aus? ;) Die sollten es wissen.
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