Moinsen,
was viel wahrscheinlicher ist: Der Kamerad hat aus der Kleiderkammer eine Jacke bekommen auf der vergessen wurde das Abzeichen zu entfernen.
Ist bei uns auch schon vorgekommen ;-)
Moinsen,
was viel wahrscheinlicher ist: Der Kamerad hat aus der Kleiderkammer eine Jacke bekommen auf der vergessen wurde das Abzeichen zu entfernen.
Ist bei uns auch schon vorgekommen ;-)
Das würde einiges erklären denn ich sag mal voraussetzung für den stellv. Gbm ist ja der Grundlehrgang Funklehrgang ein weiteren Technischen Lehrgang Truppführerlehrgang Gruppenführer 1 und 2 und der Zugführerlehrgang 1 und 2.Da der aber erst Hauptfeuerwehrmann ist hat er ja noch eine menge vor sich in den nächsten 2 Jahren (wo er die Funktion Kommissarisch wahrnehmen darf.) da wird der Jahresurlaub wohl für die Feuerwehr drauf gehen.Denn wenn er bereits eine funktion in der Feuerwehr haben sollte davon ist ja auszugehen da es ja auch ein sehr verantwortungsvoller Posten ist(denn von nichts auf stellv. Gbm wäre ja sehr unwahrscheinlich) müsste er ja beim Truppführerlehrgang anfangen sonst wäre er ja 1.Hfm .(1.Hfm voraussetzung erfolgreicher Truppführerlehrgang und Funktionsgebunden)Das wären ja mal eben mind. 5 Wochen Lehrgang.Und wenn er wirklich stellv. GBM sein sollte dann hätte man ihn ja auch schon mal bei seiner ernennung oder wahl zum 1 Hfm. Befördern können . Denn in Nds sollte/darf man eigentlich kein Dienstgrad überspringen,wenn ich es richtig weiß.Denn ich bin stellv. Obm und auch noch kein EHLM (erster Hauptlöschmeister) muss also auch schön meine Jahre warten denn es muss zwischen den Beförderungen immer ein Zeitjahr liegen.(also nicht im Dezember beförderung und im Januar wieder.
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