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Thema: Stellv. Gemeindebrandmeister Nds.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    stellv. Gbm

    Ich will hier ja nicht den Moralapostel spielen aber etwas mehr erfahrung würde sicher nicht schaden.

  2. #2
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    Zitat Zitat von matzeundanni Beitrag anzeigen
    Ich will hier ja nicht den Moralapostel spielen aber etwas mehr erfahrung würde sicher nicht schaden.

    der ist evtl. seit 17 dabei,also 6 Jahre Erfahrung,fals dein geschätztes Alter stimmt(der kann ja über 30 sein und sehr jung aussehen) vielleicht noch in einer BF . wissen wir ja alles nicht ,oder? es gibt sicher welche die 50 sind und weniger Erfahrung haben als manch 25-30 jähriger, weis man alles nicht nur vom Gegenübersitzen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von matzeundanni Beitrag anzeigen
    Ich will hier ja nicht den Moralapostel spielen aber etwas mehr erfahrung würde sicher nicht schaden.
    Ist dann wieder so ne Abwägungssache.
    Nehme ich ein 40j., der 20-30 Einsätze erlebt hat, oder einen 25j., der bisher evtl., nur 10 Einsätze erlebt hat.
    Auf jeden Fall muß er mal irgendwo Vorgeschlagen worden sein, und von den Aktiven bestätigt worden sein. Oder andersrum.

  4. #4
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    @Matze, wars zufällig Landkreis Hannover? Dann weiß ich wen Du meinst; er wird dieses Jahr 30 ;-)

  5. #5
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    Ne war in Stade

  6. #6
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    Moinsen,

    was viel wahrscheinlicher ist: Der Kamerad hat aus der Kleiderkammer eine Jacke bekommen auf der vergessen wurde das Abzeichen zu entfernen.

    Ist bei uns auch schon vorgekommen ;-)

  7. #7
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    Das würde einiges erklären denn ich sag mal voraussetzung für den stellv. Gbm ist ja der Grundlehrgang Funklehrgang ein weiteren Technischen Lehrgang Truppführerlehrgang Gruppenführer 1 und 2 und der Zugführerlehrgang 1 und 2.Da der aber erst Hauptfeuerwehrmann ist hat er ja noch eine menge vor sich in den nächsten 2 Jahren (wo er die Funktion Kommissarisch wahrnehmen darf.) da wird der Jahresurlaub wohl für die Feuerwehr drauf gehen.Denn wenn er bereits eine funktion in der Feuerwehr haben sollte davon ist ja auszugehen da es ja auch ein sehr verantwortungsvoller Posten ist(denn von nichts auf stellv. Gbm wäre ja sehr unwahrscheinlich) müsste er ja beim Truppführerlehrgang anfangen sonst wäre er ja 1.Hfm .(1.Hfm voraussetzung erfolgreicher Truppführerlehrgang und Funktionsgebunden)Das wären ja mal eben mind. 5 Wochen Lehrgang.Und wenn er wirklich stellv. GBM sein sollte dann hätte man ihn ja auch schon mal bei seiner ernennung oder wahl zum 1 Hfm. Befördern können . Denn in Nds sollte/darf man eigentlich kein Dienstgrad überspringen,wenn ich es richtig weiß.Denn ich bin stellv. Obm und auch noch kein EHLM (erster Hauptlöschmeister) muss also auch schön meine Jahre warten denn es muss zwischen den Beförderungen immer ein Zeitjahr liegen.(also nicht im Dezember beförderung und im Januar wieder.

  8. #8
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    Zitat Zitat von matzeundanni Beitrag anzeigen
    Ne war in Stade
    ...und schön gefeiert in Wiepenkathen? :-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Wusste gar nicht dass sich so viele aus "meiner Ecke" hier rumtreiben ;-)

  10. #10
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    wo ist denn deine Ecke ?

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