In RLP so geregelt:
Nach Abschluss des Kettensägenführerlehrganges beim Forst oder THW darf man liegendes Holz schneiden, welches unter Spannung steht.
Bei normalem Holz (Dielen, Bohlen etc.) welches nicht unter Spannung steht darf man nach dem abgeschlossenen Lehrgang TH1 auf der LFKS dieses auch ohne Kettensägenlehrgang schneiden.