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Thema: Motorsäge

  1. #1
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    Motorsäge

    Hi,

    wie ist das bei euch geregelt mit dem Arbeiten an der motorsäge? Wer darf und wer nicht, welche Lehrgänge braucht man.

    Wer aus Niedersachsen kommt, brauch nicht zu schreiben, da ich die Bestimmungen kenne.

  2. #2
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    Hier ist das so ...
    Man wird von der Feuerwehr auf den Lehrgang "Kettensägenführer" geschickt (mind. 18 Jahre alt) , man muss den Lehrgang bestehen , dann darf man hier mit der Kettensäge im Einsatz arbeiten .
    Es dürfen hier auch NUR befugte Personen mit der Kettensäge arbeiten (sprich : priv. Kettensägenlehrgang (-> muss aber anerkannt werden) oder über Feuerwehr) .

    Gruß

  3. #3
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    Da nach UVV Forsten gearbeitet werden muss ist das relativ einfach...

    Da gibts 5 Module, jenachdem, was man machen will, muss man das entsprechende Modul besucht haben. Fertig aus...
    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
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    bei uns war es so das die die es privat gemacht haben auch im einsatz gesägt haben....

    dann haben wir auf 2 jahre verteil endlich je 3 mann zum lehrgang schicken können......


    nun sägen nur noch die...

  5. #5
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    NRW (zumindest bei uns so):

    Lehrgang: TH Wald

    oder aber den Maschinisten für Löschfahrzeuge.

    Da ist dann eine Unterweisung Kettensäge integriert, damit auch die Maschinisten die Säge benutzen dürfen, wenn kein anderer "zur Hand" ist.

    MkG

  6. #6
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    In RLP so geregelt:

    Nach Abschluss des Kettensägenführerlehrganges beim Forst oder THW darf man liegendes Holz schneiden, welches unter Spannung steht.

    Bei normalem Holz (Dielen, Bohlen etc.) welches nicht unter Spannung steht darf man nach dem abgeschlossenen Lehrgang TH1 auf der LFKS dieses auch ohne Kettensägenlehrgang schneiden.
    ---------
    / <Radom> \
    |__________|
    \.. Meister../
    |________|

  7. #7
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    Also bei uns darf das JEDER aktive Feuerwehrmann, der sich das zutraut ...
    Wenn man sein ganzes Leben nicht merkt, dass man ständig nur von Idioten umgeben ist, dann hat das einen gewissen Grund ;-)!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Firefighter111 Beitrag anzeigen
    Also bei uns darf das JEDER aktive Feuerwehrmann, der sich das zutraut ...
    abe nur so lange,bis mal was passiert ;)
    dann nurnoch die,die gemäß UVV ausgebildet sind.

  9. #9
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    Wir bekommen eine Unterweisung im Umgang mit der Säge. Danach darf jeder, der sich das zutraut, unter Aufsicht eines Erfahrenen, in Schnittfester Kleidung, und Sicht/Gehörschutz sägen.
    2x im Jahr wird ein Lehrgang, von unserem Förster angeboten. Aber da man da eigene Schutzbekleidung, Säge, Schuhe haben soll,(Kosten rund 600€) und unsere Stadt nix dazu zahlt, ist der Lehrgang meist nur von Landwirten, und Forstmalochern besucht. Also sägen wir halt ohne Schein.

    Außerdem sagt der Förster im Lehrgang zu den Leuten immer, wenn das Thema"Entlastungsschnitt, unter Spannung stehender Bäume" ist, fragen sie die Leute von der Feuerwehr, die haben damit mehr zu tun!

  10. #10
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wir bekommen eine Unterweisung im Umgang mit der Säge. Danach darf jeder, der sich das zutraut, unter Aufsicht eines Erfahrenen, in Schnittfester Kleidung, und Sicht/Gehörschutz sägen.
    2x im Jahr wird ein Lehrgang, von unserem Förster angeboten. Aber da man da eigene Schutzbekleidung, Säge, Schuhe haben soll,(Kosten rund 600€) und unsere Stadt nix dazu zahlt, ist der Lehrgang meist nur von Landwirten, und Forstmalochern besucht. Also sägen wir halt ohne Schein.
    ** KOPFSCHÜTTEL **
    mehr kann man da nicht sagen....

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Außerdem sagt der Förster im Lehrgang zu den Leuten immer, wenn das Thema"Entlastungsschnitt, unter Spannung stehender Bäume" ist, fragen sie die Leute von der Feuerwehr, die haben damit mehr zu tun!
    entschuldigung, aber der hat sicher den Knall nicht gehört...

    bei uns dauert der Lehrgang 12 Stunden. 4 Stunden Theorie und 8 Stunden Praxis.
    Ausbildung läuft nach der UVV Forsten und behandelt nur das Aufarbeiten / Beseitigen von bereits liegenden Bäumen. Dazu wird u.a auch am Spannungssimulator ausgebildet. Und das kann ich auch im Rahmen der Sicherheit jedem Benutzer einer Kettensäge empfehlen...

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  11. #11
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    Bei uns wird der Kettensägenlehrgang in der Truppmannausbildung mit ausgebildet! Diese Unterrichtssequenz übernimmt das örtliche Forstamt!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  12. #12
    Elster Gast
    Jeder wird von ganz normalen Ausbildern in der Bedienung der Stihl unterwiesen.

  13. #13
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    Scheint mir das jetzt nur so, oder haben wirklich einige Feuerwehr akuten Nachholbedarf an Fachgerechter Ausbildung nach den Unfallverhütungsvorschriften?

  14. #14
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    Zitat Zitat von Arni112 Beitrag anzeigen
    Scheint mir das jetzt nur so, oder haben wirklich einige Feuerwehr akuten Nachholbedarf an Fachgerechter Ausbildung nach den Unfallverhütungsvorschriften?
    so wie ich gerade den kopf schüttel bei einigem was ich hier lese, wirst du wohl recht haben...

  15. #15
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    Ich bekomme Halsschmerzen vor lauter Kopfschütteln

    @jumbo

    bei mir würde beim nächsten Sturmeinsatz keiner Sägen. Alternativ bekäme der BM einen lustigen Schrieb das die Feuerwehr was Sturmeinsätze angeht nicht einsatzbereit ist, da ich als Einsatzleiter jegliche Konsequenz ablehne..

    Bei uns gibt es einen Lehrgang der früher (TM) als ich ihn machte 2 Samstage dauert. Mittlerweile ist IMO einer dazu gekommen.

    Meiner ist ewig und drei Tage her und wenn ich ehrlich bin ich würde heute wenn es sich vermeiden lässt lieber nicht sägen.

    Wobei die gute alte Handsäge viel öfters die deutlich bessere Alternative ist.

    Dazu gab es immer wieder mal, sei es in der TM / TF Ausbildung oder in der Maschinistenausbildung eine kurze Einweisung in das Gerät Motorsäge. Aber immer mit dem Hinweis auf den Lehrgang...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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